Zurück Die spanischen Behörden sollten Strafrecht ändern, um Meinungsäußerungsfreiheit besser zu schützen

Die spanischen Behörden sollten Strafrecht ändern, um Meinungsäußerungsfreiheit besser zu schützen

Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, ruft in einem heute veröffentlichten Schreiben an den spanischen Justizminister die Behörden des Landes auf, das Strafgesetzbuch umfassend zu überarbeiten, um den bestehenden Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu stärken und es den spanischen Gerichten zu erleichtern, Entscheidungen zu treffen, die vollständig im Einklang mit Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen.

Sie stellt fest, dass in den letzten Jahren immer mehr Künstlerinnen und Künstler aufgrund kontroverser Liedtexte und anderer Werke sowie in den Sozialen Netzwerken aktive Personen aufgrund von als beleidigend bewerteten Äußerungen strafrechtlich verurteilt wurden (auch zu Freiheitsstrafen). Als Grundlage dafür dienten mehrere Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, besonders jene, die sich auf Verherrlichung von Terrorismus, Verleumdung und Majestätsbeleidung beziehen.

Die Menschenrechtskommissarin äußert sich besorgt über das Fehlen einer eindeutigen Definition einiger Begriffe innerhalb der Bestimmungen, die sich mit der Verherrlichung von Terrorismus befassen, und erinnert an das potenzielle Risiko, das durch die Verwendung allgemeiner Sammelbegriffe und unklar und unzureichend definierter Straftatbestände in den Antiterrorgesetzen entsteht: Dies könne zur unnötigen und unverhältnismäßigen Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung führen.


 Website der Menschenrechtskommissarin [EN]


 Schreiben der Menschenrechtskommissarin an den spanischen Justizminister [EN]


 Antwort des spanischen Justizministers [EN, ES]

Menschenrechtskommissarin Strassburg 22. März 2021
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