Zurück Ko-Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung: Lösung im Fall Kavala liegt in den Händen der türkischen Justiz

Ko-Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung: Lösung im Fall Kavala liegt in den Händen der türkischen Justiz

Die Ko-Berichterstatter für das Monitoring der Türkei durch die Parlamentarische Versammlung des Europarates haben die türkischen Behörden aufgerufen, eine Lösung für den Fall Kavala zu finden, die im Einklang mit einer früheren Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs steht.

Zum Abschluss eines dreitägigen Besuchs in Istanbul und Ankara, in dessen Mittelpunkt der Fall stand, erklärten John Howell (Vereinigtes Königreich, CE/DA) und Boriss Cilevičs (Lettland, SOC), dass sie die Verurteilung des Philanthropen Osman Kavala zu einer erschwerten lebenslangen Freiheitsstrafe am 25. April 2022 erschüttert habe. Die Entscheidung stehe „in offenem Gegensatz zum Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs von 2019“. Die Nichtumsetzung dieses Urteils veranlasste das Ministerkomitee des Europarates dazu, im Februar 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, dass weiterhin läuft.

„Bei unseren konstruktiven Treffen in den letzten Tagen haben wir die juristischen Argumente beider Seiten gehört. Es scheint uns aber klar, dass Beweismittel, die der Straßburger Gerichtshof als unzureichend beurteilt hat, um auch nur Untersuchungshaft zu rechtfertigen, als Grundlage für das strengstmögliche Erstinstanzurteil dienten. Das kommt einer eindeutigen Nichtbeachtung der Schlussfolgerungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs gleich. Unserer Ansicht nach gilt das Urteil des Gerichtshofs auch für die folgende Anklage, aufgrund derer er erneut inhaftiert wurde“, so die Ko-Berichterstatter.

Howell und Cilevičs erklärten, dass die Verurteilung von sieben Beschuldigten im Gezi-Prozess – darunter der Leiter der Schule des Europarates für politische Studien und prominente Aktivisten der Zivilgesellschaft – zu langen Freiheitsstrafen und ihre unmittelbare Inhaftierung ebenfalls sehr besorgniserregend seien. „Wir bedauern, dass wir Kavala und seine Mitbeschuldigten im Gezi-Prozess nicht im Gefängnis besuchen konnten. Wir stellen allerdings fest, dass keine Beschwerden über ihre Haftbedingungen vorliegen und die Inhaftierten bis zum endgültigen Urteil nicht als rechtkräftig verurteilt gelten.“

„Wir glauben, dass die Lösung des Falls Kavala in den Händen der türkischen Justiz liegt. Sie hat die Möglichkeit, eine rechtliche Lösung zu finden, die im Einklang mit dem Urteil des Straßburger Gerichtshofs und dem Völkerrechts steht und ohne politischen Druck oder unzulässige Einflussnahme erzielt wurde. Wir hoffen, dass die Gerichte höherer Instanz das Urteil des Straßburger Gerichtshofs sorgfältiger auslegen, und sind bereit, nach unseren Möglichkeiten dazu beizutragen.“

Parlamentarische Versammlung Strassburg 23. Mai 2022
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