Zurück Generalsekretärin eröffnet Konferenz über den Zugang von Frauen zur Justiz und die vollständige Ratifizierung der Istanbul-Konvention

Generalsekretärin eröffnet Konferenz über den Zugang von Frauen zur Justiz und die vollständige Ratifizierung der Istanbul-Konvention

Anlässlich des zehnten Jahrestags der Istanbul-Konvention – des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – veranstaltet der Europarat am 7. und 8. Oktober 2021 eine internationale Konferenz, um die vollständige Ratifizierung und Umsetzung der in dem Vertrag festgelegten Normen zu fördern. Dazu gehören Maßnahmen, die den Zugang von Frauen zur Justiz gewährleisten. Die Onlinekonferenz steht den Medien offen und beginnt am 7. Oktober um 9:30 Uhr. Zu den Diskussionsthemen zählen die Schwierigkeiten auf dem Weg zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die Länder der Östlichen Partnerschaft inmitten der weltweiten Pandemie.

„Frauen sind seit Langem mit besonderen Hindernissen und mit Diskriminierung konfrontiert, wenn sie sich an die Justiz wenden, um einem Unrecht abzuhelfen“, erklärte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, die gemeinsam mit der EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, die Konferenz eröffnete. Die Zusammenarbeit mit der EU trage zur Verbesserung der Lage bei, betonte die Generalsekretärin: „Dadurch steht den Ländern der Östlichen Partnerschaft maßgeschneiderte Unterstützung zur Verfügung, um ihre Gesetze und ihre Praxis in Einklang mit den europäischen Normen zu bringen.“

Organisiert wird Konferenz im Rahmen des Regionalprojekts Zugang von Frauen zur Justiz: Umsetzung der Istanbul-Konvention und anderer europäischer Gleichstellungsstandards, das die Europäische Union und der Europarat finanzieren und das der Europarat im Zuge ihrer Partnerschaft für gute Regierungsführung II (PGGII) umsetzt.


 Rede von Marija Pejčinović Burić [EN]

Generalsekretärin Straßburg 7. Oktober 2021
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Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Gewalt gegen Frauen, darunter häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt.
Sehen Sie sich einige Beispiele an, wie die EMRK beim Schutz von Frauenrechten funktioniert.