Zurück Schleppender Fortschritt bei rechtlicher Anerkennung des Geschlechts in Europa, weitere Schritte bei bürger- und menschenrechtlichen Aspekten erforderlich

Schleppender Fortschritt bei rechtlicher Anerkennung des Geschlechts in Europa, weitere Schritte bei bürger- und menschenrechtlichen Aspekten erforderlich

Der Europarat überprüft in einem neuen Bericht den Fortschritt, der in europäischen Ländern bei der Gewährleistung der vollständigen rechtlichen Anerkennung des Geschlechts in allen Lebensbereichen erzielt wurde. Zwar werden in dem Bericht Fortschritte bei der Gesetzgebung, Praxis und den öffentlichen Haltungen anerkannt, jedoch ist der Fortschritt schleppend und sind weitere Schritte erforderlich, unter anderem zur „Depathologisierung“ der rechtlichen Anerkennung des Geschlechts sowie um sicherzustellen, dass Familienmitglieder der betroffenen Personen nicht darunter leiden und das Kindeswohl gebührend berücksichtigt wird.

Dies ist der erste thematische Bericht zur Umsetzung der Empfehlung CM/Rec(2010)5 über Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, dessen Schwerpunkt auf dem konkreten Aspekt der rechtlichen Anerkennung des Geschlechts der Empfehlung liegt. Während sich die Unterstützung für die Rechte von LGBTI-Personen, einschließlich des Konzepts der rechtlichen Anerkennung des Geschlechts, in Europa fest etabliert, zeigt der Bericht, dass erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern bestehen. 38 Mitgliedsstaaten des Europarates verfügen über ein rechtliches oder administratives Verfahren zur Gewährleistung der rechtlichen Anerkennung des Geschlechts und neun haben ein Verfahren zur Selbstbestimmung. Allerdings ist in einigen Ländern kein klares Verfahren vorhanden und andere haben den bestehenden Schutz rückgängig gemacht, indem sie die rechtliche Anerkennung des Geschlechts unmöglich gemacht haben. Für einige Transgender-, intersexuelle und diverse Personen bedeutet das, dass ihre offiziellen Dokumente nicht mit ihrer tatsächlichen Geschlechtsidentität übereinstimmen und sie folglich anfälliger für Diskriminierung und Gewalt sind. Ein weiteres Problem ist der wachsende Widerstand in einigen Ländern gegen die Menschenrechte von Transgender-Personen sowie der gleichzeitige Mangel an öffentlichen Informationen über ihre Situation.

Der Bericht enthält zudem einige allgemeine Empfehlungen: Gleichbehandlungsgesetze sollten von geeigneten politischen Maßnahmen für deren Umsetzung und regelmäßigen Überprüfungen begleitet werden. Mitgliedsstaaten, in denen derzeit keine Antidiskriminierungsgesetze gelten, die konkret die Geschlechtsidentität schützen, sollten diesbezügliche Gesetze einführen. Motive, die mit der Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsmerkmalen des Opfers verbunden sind, sollten als erschwerender Umstand gelten.

Der Bericht wurde von einer vom Lenkungsausschuss des Europarates für Antidiskriminierung, Diversität und Inklusion (CDADI) eingesetzten Arbeitsgruppe mit Unterstützung der Einheit „Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“ (SOGI) ausgearbeitet. Der nächste thematische Bericht erscheint 2023 und soll sich vor allem mit Hassverbrechen gegen LGBTI-Personen befassen.


 Pressemitteilung

Vorsitz im Ministerkomitee Strassburg 7. Juli 2022
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page

Was ist das Recht auf Gleichheit und Freiheit von Diskriminierung und wie wird es im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt? Sehen Sie sich einige Beispiele an, wie die EMRK bei der Förderung gleicher Rechte funktioniert.