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Polnische Behörden sollten Kontinuität, Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Ombudsstelle sicherstellen

Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, äußert sich in einem heute veröffentlichten Schreiben an den polnischen Außenminister besorgt über die Gefährdung der Kontinuität, Unabhängigkeit und wirksamen Arbeitsweise der Ombudsstelle in dem Land. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die rechtliche Bestimmung, der zufolge der amtierende Beauftragte für Bürgerrechte seine Funktion nach Ablauf seines Mandats bis zur Wahl eines Nachfolgers weiter ausüben kann, sowie die Verzögerung des Verfahrens zur Wahl des neuen Bürgerbeauftragten haben dazu geführt, dass diese wichtige verfassungsmäßige Institution möglicherweise für unbestimmte Zeit führungslos bleibt. In diesem Zusammenhang erinnert die Kommissarin daran, dass die Staaten gemäß den Venedig-Prinzipien dazu verpflichtet sind, die Ombudsstellen effektiv vor Bedrohungen und Maßnahmen zu schützen, die auf ihre Abschaffung oder die Behinderung ihrer wirksamen Arbeitsweise abzielen oder derartige Auswirkungen haben können.

Mijatović ruft die polnischen Behörden dazu auf, ihr Angaben darüber zu übermitteln, wie sie die Unabhängigkeit und die Kontinuität der Institution des Beauftragten für Bürgerrechte weiterhin vollumfänglich garantieren möchten. „Vor allem für die Menschen in Polen, aber auch für die internationalen Partner des Landes ist es von entscheidender Bedeutung, auf die Expertise einer unabhängigen und effektiven Ombudsstelle zählen zu können, die vollständig im Einklang mit den internationalen Normen steht, insbesondere mit den Pariser Prinzipien und den Venedig-Prinzipien“, so die Menschenrechtskommissarin in dem Schreiben.


Schreiben der Menschenrechtskommissarin an den polnischen Außenminister [EN]

Menschenrechtskommissarin Straßburg 22. Oktober 2020
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