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Polen: Antifolterkomitee besorgt über schlechten Zugang zu Gesundheitsversorgung und juristischer Unterstützung für Menschen in Polizeigewahrsam

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) – ein Organ des Europarates – betont in seinem jüngsten Bericht über Gewahrsamseinrichtungen der Polizei, dass Polen unter anderem frühere Empfehlungen für einen ausreichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und juristischer Unterstützung nicht umgesetzt hat und der übermäßigen Anwendung von Gewalt bei der Festnahme oder unmittelbar danach entgegenwirken muss (siehe die Zusammenfassung des Berichts). In dem Bericht, der auf einem Besuch einer CPT-Delegation in Polen im vergangenen Jahr beruht, äußert sich das Komitee „sehr beunruhigt“ über das „völlige Fehlen“ von Fortschritten bei den „grundlegenden Garantien gegen Misshandlung“. Im Rahmen des Ad-hoc-Besuchs in dem Land wurden Gespräche mit Menschen geführt, die in Polizeieinrichtungen in Danzig, Krakau, Sopot und Warschau in Gewahrsam waren, sowie mit Menschen, die sich seit Kurzem in Gefängnissen in Danzig, Krakau und Warschau-Służewiec in Untersuchungshaft befanden.

In dem im März verabschiedeten und an die polnischen Behörden übermittelten Bericht werden die früheren Empfehlungen wiederholt, wonach in dem Land „unverzüglich und in Zusammenarbeit mit der polnischen Rechtsanwaltskammer“ ein vollwertiges und ausreichend finanziertes Prozesskostenhilfesystem zu entwickeln ist, das Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können, vom Beginn des Polizeigewahrsams an zur Verfügung steht. Die Delegation kommt zu dem Schluss, dass der Zugang zu juristischer Unterstützung weiterhin „sehr selten ist, auch für Minderjährige“, und dass in der Praxis dieser Zugang nur den wenigen Festgenommenen zur Verfügung steht, die über die Mittel verfügen, um sich einen Anwalt zu leisten, und die zum Zeitpunkt der Festnahme zufällig den Namen und die Telefonnummer ihres Anwalts bei sich haben.

Zwar werden jene, die medizinische Betreuung benötigen, entsprechend versorgt (das heißt, dass die Polizei entweder einen Krankenwagen rief oder die Person in die Krankenhausambulanz brachte), das Grundrecht auf Vertraulichkeit medizinischer Untersuchungen wird ihnen jedoch verwehrt. „Die Verletzungen von Menschen, die in Gewahrsamseinrichtungen der Polizei gebracht werden, werden (wenn überhaupt) weiterhin nur unzureichend dokumentiert, und das nichtmedizinische Polizeipersonal hatte unbeschränkten Zugang zu medizinischen Unterlagen über Menschen in Polizeigewahrsam“, so der Bericht.

Der Bericht des CPT und die Stellungnahme der polnischen Behörden wurden auf Antrag der Regierung des Landes veröffentlicht (siehe auch die polnische Fassung der Stellungnahme).


Pressemitteilung
Polen: Antifolterkomitee besorgt über schlechten Zugang zu Gesundheitsversorgung und juristischer Unterstützung für Menschen in Polizeigewahrsam [EN]

Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) Straßburg 28. Oktober 2020
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