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Polen: Sachverständigenausschuss besorgt über Entscheidungen betreffend die deutsche Sprache im Unterricht

Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat mit Besorgnis die jüngste Reduktion der Mittel für den Regional- und Minderheitensprachenunterricht in Polen und die anschließende, auf Deutsch abzielende Verringerung der Zahl der Unterrichtsstunden in der Minderheitensprache zur Kenntnis genommen. Der Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache beschränkt sich dadurch auf eine Stunde pro Woche.

Als Vertragspartei der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat sich Polen verpflichtet, Regional- oder Minderheitensprachen zu schützen und zu fördern, sie durch entschlossenes Vorgehen zu bewahren und ihren Gebrauch im öffentlichen Leben und im privaten Bereich zu erleichtern. Polen hat sich zudem dazu verpflichtet, Unterricht auf Deutsch zu gewährleisten, das heißt mit Deutsch als Unterrichtssprache. Diese Verpflichtung bleibt unerfüllt und ist Gegenstand einer Empfehlung, die der Sachverständigenausschuss in seinem jüngsten Bewertungsbericht erneuert hat. Vor diesem Hintergrund schwächen die neuesten Entwicklungen Deutsch als Minderheitensprache im Unterricht weiter. Sie sind ein Rückschritt gegenüber der Situation zum Zeitpunkt des Vor-Ort-Besuchs im Juni 2021 und laufen den Zielen und Grundsätzen der Charta zuwider.

Der Sachverständigenausschuss hat die polnischen Behörden um weitere Angaben zu diesen Maßnahmen ersucht.

Europarat Strassburg 9. Februar 2022
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