Zurück Neues Informationsblatt über die Umsetzung von EGMR-Urteilen in umweltbezogenen Fällen

Neues Informationsblatt über die Umsetzung von EGMR-Urteilen in umweltbezogenen Fällen

Auch wenn die Europäische Menschenrechtskonvention nicht ausdrücklich das Recht auf eine saubere und lärmarme Umwelt enthält, hat der Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) seine diesbezügliche Rechtsprechung entwickelt und geurteilt, dass es gemäß der Konvention problematisch sein kann, wenn eine Person direkt und in hohem Ausmaß von Lärm oder anderen schädlichen Umwelteinflüssen betroffen ist. Der Gerichtshof hat unterstrichen, dass schwerwiegende Umweltschäden das Wohlbefinden des Menschen beeinträchtigen können. Außerdem obliegt es den Staaten nicht nur, jeglichen willkürlichen Eingriff zu unterlassen, sie haben auch die positive Verpflichtung, vernünftige und angemessene Maßnahmen zu verabschieden, um die Rechte des Einzelnen zu schützen.

Der Menschenrechtsgerichtshof hat sich in einer Vielzahl von Fällen, die verschiedene Menschenrechte betreffen, mit Umweltfragen befasst. Im Mittelpunkt des neuen Informationsblattes stehen diese Themen: Umweltverschmutzung und -katastrophen beenden und verhindern; Umweltrisiken, Zugang zu Informationen und Entschädigung; Schutz vor Lärm und Luftverschmutzung; Zugang zu Gerichten; Freiheit der Meinungsäußerung und Eigentumsrechte. Angeführt werden darin mehrere Beispiele von Maßnahmen, welche die Staaten im Rahmen der Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs verabschiedet und berichtet haben und mithilfe derer das Lebensumfeld des Einzelnen bewahrt und geschützt werden soll.


 Mit Menschenrechten die Umwelt schützen


New factsheet

Europarat Straßburg 20. Oktober 2020
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page