Zurück Vereinbarung zwischen dem Europarat und dem Rat der europäischen Anwaltschaften

Interview mit der Präsidentin des CCBE, Dr. Margarete von Galen

Der Europarat und der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) haben in Straßburg eine Vereinbarung unterzeichnet. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Organen zu stärken und die Tätigkeit der Organisation für Europas Anwältinnen und Anwälte sichtbarer zu machen.

Anwältinnen und Anwälte spielen eine Schlüsselrolle bei der gerechten Justizverwaltung und dem Schutz der Rechte des Einzelnen. Sie tragen somit dazu bei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Handeln der Gerichte zu gewährleisten, deren Aufgabe für die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit grundlegend ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt und garantiert in dieser Hinsicht einige wesentliche Rechte im Zusammenhang mit der besonderen Stellung von Anwältinnen und Anwälten in der Justizverwaltung.

Der Europarat setzt sich seit langer Zeit für den Schutz dieses Berufsstands ein. Der Europäische Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ) hat kürzlich eine Machbarkeitsstudie für ein neues europäisches Rechtsinstrument zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs erstellt.

Seit Langem unterhält der Europarat Verbindungen zu Anwaltskammern, insbesondere dem CCBE, der mehr als eine Million Anwältinnen und Anwälte in 45 Ländern vertritt, wichtige Beiträge zur Arbeit der Organisation leistet und mit verschiedenen Organen zusammenarbeitet, vor allem dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.


Pressemitteilung
Vereinbarung zwischen dem Europarat und dem Rat der europäischen Anwaltschaften [EN]

Europarat Straßburg 18. Juni 2021
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