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Liechtenstein: Veröffentlichung von zwei Berichten über Korruptionsbekämpfung

Das Antikorruptionsorgan des Europarates (GRECO) hat zwei Berichte über Liechtenstein veröffentlicht: einen Bericht über Strafbestimmungen und die Transparenz der Parteienfinanzierung und einen Bericht über Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte. In ihrem Evaluationsbericht über Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte gibt die GRECO eine Reihe von Empfehlungen und fordert die Behörden von Liechtenstein dazu auf, sie über die bis Ende März 2022 erzielten Fortschritte zu unterrichten (siehe auch die englische und französische Fassung des Berichts).

In Bezug auf Abgeordnete empfiehlt die GRECO – unter anderem –, Maßnahmen zu ergreifen, um die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens bei der Vorprüfung von Gesetzentwürfen in parlamentarischen Kommissionen zu erhöhen, einen Verhaltenskodex zu verabschieden und bei Interessenkonflikten eine Anzeigepflicht einzuführen. Im Hinblick auf Richterinnen und Richter sollte Liechtenstein der Rolle der Justiz beim Auswahlverfahren von Richtern mehr Gewicht verleihen, einen richterlichen Verhaltenskodex verabschieden und Schulungen zu Fragen der Integrität vorsehen sowie die Frage der vollständigen Professionalisierung des Richterstandes und die Beschränkung der Anzahl an nebenamtlichen Richtern prüfen.

Abschließend wird in dem Bericht hinsichtlich der Staatsanwaltschaften empfohlen, den Begriff der „persönlichen und fachlichen Eignung“ in Form von Kriterien zur Bewertung der Integrität des Staatsanwalts näher zu erläutern, Artikel 50 Staatsanwaltschaftsgesetz um geeignete Schutzmaßnahmen zu ergänzen, damit dieser nicht als Vergeltungsmaßnahme zur Entlassung eines bestimmten Staatsanwalts genutzt werden kann, aber auch, einen Verhaltenskodex zu verabschieden und Schulungen zu Themen im Zusammenhang mit Ethik und Integrität anzubieten.

In ihrem Bericht über Strafbestimmungen und Transparenz der Parteienfinanzierung kommt die GRECO zu dem Schluss, dass Liechtenstein siebzehn der zwanzig Empfehlungen aus dem Jahr 2016 umgesetzt hat, und beendet das Konformitätsverfahren. Was die Parteienfinanzierung angeht, stellt die GRECO allerdings fest, dass das Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien, das mit dem Ziel überarbeitet wurde, einen klareren Rahmen für die Parteienfinanzierung zu schaffen und für mehr Transparenz zu sorgen, etlichen, wenn auch nicht allen Empfehlungen folgt. Sie bedauert insbesondere die fehlende Finanzaufsicht durch eine ausreichend unabhängige Behörde (siehe auch die englische und französische Fassung des Berichts).


 Pressemitteilung
Liechtenstein: Veröffentlichung von zwei Berichten über Korruptionsbekämpfung [EN]

 Liechtenstein und die GRECO [EN]

Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) Straßburg 16. Dezember 2020
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