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Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Ministerkomitee des Europarates hält von 30. November bis 2. Dezember in Straßburg seine vierteljährliche Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab.

Die zur eingehenden Prüfung vorgeschlagenen Fälle betreffen Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Georgien, Italien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, die Republik Moldau, Rumänien, die Russische Föderation, die Türkei, die Ukraine, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

Die vom Ministerkomitee bei der Sitzung verabschiedeten Entscheidungen werden am Freitag, den 3. Dezember auf der Website des Europarates veröffentlicht.

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführer/innen, Nichtregierungsorganisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen Akteuren übermittelt werden.

 Sitzungsdokumente [EN]

 Video zum Überwachungsverfahren

 Länderbezogene und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen

Ministerkomitee Strassburg 29. November 2021
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Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Fällen von Menschenrechtsverletzungen haben zu Verbesserungen des Lebens der Menschen in den Mitgliedsstaaten des Europarates geführt.