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Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Ministerkomitee hält vom 7. bis 9. Juni seine Quartalssitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab. Informationen zu den in dieser Woche im Detail zu untersuchenden Fällen sind hier verfügbar. (*)

Die vom Ministerkomitee während der Sitzung verabschiedeten Entscheidungen werden am Donnerstag, den 10. Juni auf der Website des Europarates veröffentlicht. Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführer/innen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.

 Sitzungsdokumente [EN]

 Video zum Überwachungsverfahren

 Länder und thematische Informationsblätter [EN]

Ministerkomitee Strassburg 7. Juni 2021
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Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Fällen von Menschenrechtsverletzungen haben zu Verbesserungen des Lebens der Menschen in den Mitgliedsstaaten des Europarates geführt.