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Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Ministerkomitee des Europarates wird vom 1. bis 3. September in Straßburg den zweiten Teil seiner jüngsten regelmäßigen Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abhalten.

Die erste Teilsitzung wurde im Juni im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Informationen über die in dieser Woche im Einzelnen untersuchten Fälle sind hier verfügbar. Die vom Ministerkomitee verabschiedeten Entscheidungen werden nach der Sitzung so bald wie möglich auf der Website des Europarates veröffentlicht.

Laut Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile aufgrund von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführern, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.


 Website der Abteilung für die Umsetzung der Urteile [EN]

 Video über das Überwachungsverfahren

 Länder-Informationsblätter [EN]

 Pressemitteilung
Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [EN]

Ministerkomitee Straßburg 31. August 2020
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