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Ein „lebendiges Instrument“ für alle: Förderung der Gleichstellung von LGBTI-Personen

Anlässlich des 70. Jahrestags der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention hat in Straßburg eine Konferenz zum Thema „Ein ‚lebendiges Instrument‘ für alle: Die Rolle der Europäischen Menschenrechtskonvention bei der Förderung der Gleichstellung von LGBTI-Personen“ stattgefunden. Veranstalterin war die Abteilung sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) des Europarates in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

In seiner Begrüßungsrede erörterte der Präsident des Menschenrechtsgerichtshofs, Robert Spano, die Entwicklung des Begriffs Gleichstellung von LGBTI-Personen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs. „In der Präambel der Menschenrechtskonvention ist nicht nur vom Bekenntnis zur ‚Wahrung’ der Menschenrechte und Grundfreiheiten die Rede, sondern auch zu ihrer ‚Fortentwicklung’. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs in Bezug auf die Rechte von LGBTI-Personen ist ein deutliches Beispiel für diese Fortentwicklung“, so Spano. „Wir beobachten zudem eine Entwicklung, die anfänglich zurückwich vor dem konkreten Umgang mit der Frage der Nichtdiskriminierung durch die Fokussierung auf die privatlebenbezogenen Aspekte des Falles und fortschritt zu einer Akzeptanz nicht nur von Nichtdiskriminierung, sondern von Gleichstellung.“

Die Stellvertretende Generalsekretärin des Europarates, Gabriella Battaini-Dragoni, bezog sich ebenfalls auf die Entwicklung des Verständnisses der Rechte von LGBTI-Personen in Europa. „LGBTI-Rechte sind natürlich keine neue Idee, doch unser Verständnis hat sich geändert. LGBTI-Personen sind sichtbarer denn je, ebenso wie ihr wertvoller Beitrag zur Gesellschaft und zum Berufs- und Familienleben. Eine wichtige Rolle bei diesem Fortschritt haben die Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gespielt“, erklärte Battaini-Dragoni in ihrer Begrüßungsrede.

Des Weiteren verwies die Stellvertretende Generalsekretärin darauf, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs in der richtungsweisenden, vom Ministerkomitee 2010 verabschiedeten Empfehlung über Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität verankert sei und dass es laut der jüngsten Analyse der Umsetzung der Empfehlung zahlreiche Hinweise gebe, dass die innerstaatlichen Behörden die Empfehlung sinnvoll nutzen, etwa indem sie LGBTI-Personen den Zugang zu künstlicher Befruchtung, Adoption und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft und Ehe ermöglichen. Allerdings bleiben noch Probleme, die es zu lösen gilt, betonte sie, und „weitere Veränderungen“ seien nötig, etwa bei Fragen wie dem Schutz von Teilnehmenden an friedlichen Demonstrationen, der Beschränkung von LGBTI-Veranstaltungen und der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, der wachsenden Feindseligkeit gegenüber LGBTI-Personen in einigen Mitgliedsstaaten und den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, durch die viele Menschen von Unterstützungsnetzen abgeschnitten wurden.

Die Teilnehmenden – darunter Richter und Anwälte am Gerichtshof und von der Abteilung für die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs, renommierte Vertreter aus der Wissenschaft, Aktivisten der Zivilgesellschaft und Vertreter von Gleichbehandlungsstellen – diskutierten auf der Konferenz über die Auswirkungen richtungsweisender Urteile des Gerichtshofs auf die Gesetzgebung und die Praxis in ganz Europa. Insbesondere analysiert wurden die Urteile in den Fällen Christine Goodwin gegen das Vereinigte Königreich (rechtliche Anerkennung des Geschlechts Transsexueller), Oliari und andere gegen Italien (Anerkennung und Schutz der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Personen) sowie Beizaras und Levickas gegen Litauen und Lilliendahl gegen Island (Hassrede im Internet gegen LGBTI-Personen).


 Website der Abteilung sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) [EN]

Abteilung sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) Straßburg 7. Oktober 2020
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