Zurück Überbelegung der Gefängnisse abstellen: CPT fordert Nachhaltigkeit für einzelne befristete Maßnahmen im Zuge der Bekämpfung von COVID-19

Überbelegung der Gefängnisse abstellen: CPT fordert Nachhaltigkeit für einzelne befristete Maßnahmen im Zuge der Bekämpfung von COVID-19

Das Anti-Folter-Komitee (CPT) des Europarates hat die 47 Mitgliedsstaaten der Organisation aufgefordert, die im Zuge der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in den Haftanstalten ergriffenen Maßnahmen zum Anlass zu nehmen, die Überbelegung der Gefängnisse mithilfe der vorübergehend erlassenen Notmaßnahmen zu beenden. Diese Notmaßnahmen betreffen auch den Einsatz von Haftalternativen.

In einer Erklärung unter Bezugnahme auf seine Grundsatzerklärung aus dem Monat März vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie betont das CPT die Notwendigkeit weiterer Schritte zur Einschränkung der Untersuchungshaft, zu einem größtmöglichen Verzicht auf die Inhaftierung von MigrantInnen, und zu einer weiteren Entinstitutionalisierung der psychiatrischen Betreuung.

Das CPT begrüßt die Tatsache, dass nach Angaben der Staaten viele Gefängnisverwaltungen umgehend Schritte gesetzt hatten, um Personen unter Freiheitsentzug vor einer möglichen Infektion mit dem Virus zu schützen und Maßnahmen ergriffen, um die aus gesundheitspolitischen Überlegungen erforderlichen Einschränkungen zu erleichtern.

Insbesondere wurde aus den meisten Mitgliedstaaten berichtet, dass vermehrt Maßnahmen ohne Freiheitsentzug als Haftalternative zum Einsatz kamen bzw. kommen, z.B. Aussetzung oder Aufschub des Strafvollzugs, bedingte oder vorübergehende Entlassungen, Haftumwandlung in Hausarrest oder der erweiterte Einsatz elektronischer Überwachung, allesamt Maßnahmen mit positiver Auswirkung auf die grassierende Überbelegung vieler Gefängnisse.

Des Weiteren haben viele Staaten Schritte gesetzt, um den Gefängnisinsassen den Kontakt mit der Außenwelt zu erleichtern, u.a. durch die Ermöglichung von Videoanrufen im Internet, sowie durch häufigere und längere Möglichkeit der Telefonbenutzung während der Dauer des Besuchsverbots. Was die Einwanderungshaft betrifft, haben einzelne Mitgliedsstaaten angegeben, Haftbefehle ausgesetzt und Einwanderungshaftanstalten vorübergehend stillgelegt zu haben.

Das CPT betont schließlich, dass vorübergehende Einschränkungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus in Haftanstalten wieder aufzuheben sind, sobald dafür keine Notwendigkeit mehr besteht, und nannte im Besonderen die Einschränkungen im Kontakt mit der Außenwelt und das eingeschränkte Beschäftigungsangebot.

Anti-Folter-Komitee (CPT) des Europarates Strassburg 9. Juli 2020
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