Zurück Verstärkte Zusammenarbeit und Offenlegung elektronischer Beweismittel: 22 Länder zeichnen neues Zusatzprotokoll zum Computerkriminalität-Übereinkommen

Verstärkte Zusammenarbeit und Offenlegung elektronischer Beweismittel: 22 Länder zeichnen neues Zusatzprotokoll zum Computerkriminalität-Übereinkommen

Das zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität („Budapest-Konvention”) zur Stärkung der Zusammenarbeit und Offenlegung elektronischer Beweismittel ist bei einer internationalen Konferenz im Rahmen des italienischen Vorsitzes im Ministerkomitee zur Zeichnung aufgelegt worden.

Im Beisein mehrerer Ministerinnen und Minister wurde das Protokoll von diesen Mitgliedsstaaten des Europarates gezeichnet: Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Island, Italien, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien und Spanien, sowie von den Nichtmitgliedsstaaten Chile, Japan, Marokko, Kolumbien und Vereinigte Staaten.

„Computerkriminalität nimmt stetig zu und verändert sich immer rascher“, so die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić. „Sie stiftet überall Chaos, von Unternehmen bis zu Krankenhäusern und kritischer Infrastruktur, von der wir alle abhängen. Indem wir das zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität zur Zeichnung auflegen, leisten wir heute einen großen Beitrag zum weltweiten Kampf gegen Kriminalität im Netz. Das Protokoll passt die Budapest-Konvention an die technischen Bedrohungen der heutigen Zeit an, damit sie auch in den kommenden Jahren der internationale Rahmen gegen Computerkriminalität mit der größten Relevanz und Wirksamkeit bleibt. Das ist der Weg zu einer sichereren Zukunft.“

„Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik durch das organisierte Verbrechen in allen Sektoren (sexuelle Ausbeutung, Drogenhandel, Schmuggel, Terrorismus) ist für unsere Justizbehörden und Institutionen ein neues Problem“, erklärte die italienische Justizministerin Marta Cartabia. „Die Regierungen müssen auf diese Straftaten angemessen und wirksam reagieren, im Einklang mit der technischen Entwicklung. Das zweite Zusatzprotokoll ist darum die Antwort auf die Notwendigkeit einer verstärkten und effizienteren Zusammenarbeit zwischen den Staaten und der Privatwirtschaft und klärt, in welchen Fällen die Dienstanbieter Daten, über die sie verfügen, direkt an die zuständige Behörde eines anderen Landes übermitteln können. Die Relevanz des Protokolls ist eine Hoffnung für die Opfer von Computerkriminalität.“

Das zweite Zusatzprotokoll bietet Instrumente zur Stärkung der Zusammenarbeit und Offenlegung elektronischer Beweismittel, etwa die direkte Zusammenarbeit mit Dienstanbietern und Registrierstellen, wirksame Möglichkeiten für den Erhalt von Bestands- und Verkehrsdaten, die unmittelbare Zusammenarbeit in Notfällen und ein Instrumentarium für die gegenseitige Amtshilfe. Jede dieser Maßnahmen nimmt dabei Bedacht auf die Wahrung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Datenschutzbestimmungen.

Das Protokoll steht allen Vertragsstaaten des Überkommens zur Zeichnung offen und tritt in Kraft, sobald es fünf Staaten ratifiziert haben.


 Rede der Generalsekretärin [FR, EN]

Vorsitz im Ministerkomitee Strassburg 12 mai 2022
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