Zurück Achtes Regionales Rechtsstaatlichkeitsforum für Südosteuropa

Achtes Regionales Rechtsstaatlichkeitsforum für Südosteuropa

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Robert Spano, eine Reihe aktueller und früherer EGMR-Richterinnen und Richter sowie Thomas Markert, der frühere Sekretär der Venedig-Kommission, des Verfassungsfachorgans des Europarates, nehmen am Achten Regionalen Rechtsstaatlichkeitsforum für Südosteuropa am 3. und 4. September teil.

Zu der Online-Veranstaltung, in deren Mittelpunkt die richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit stehen, kommen Präsident/inn/en und Richter/innen von Obersten und Verfassungsgerichten, Ombudspersonen, Vertreter/innen der Staaten beim EGMR, von Justizzentren, juristischen Fakultäten, Nichtregierungsorganisationen sowie Rechtssachverständige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo*, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien zusammen.

Schwerpunkt der Sitzungen sind die folgenden Themen:

  • Schlüsselkriterien zur Ermittlung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Gerichten
  • der Zusammenhang zwischen der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und anderen Artikeln der Europäischen Menschenrechtskonvention
  • die Rolle der Justiz, Medien und anderer Regierungsbereiche
  • wichtige Herausforderungen und bewährte Praktiken in der Region des westlichen Balkan.

Eine Zentralkonferenz, die in der kroatischen Stadt Dubrovnik abgehalten wird, wird durch ein Netz von Hubs in den Hauptstädten der beteiligten Rechtsprechungen ergänzt. Das Forum kann über eine multilinguale Webplattform auf Englisch und in den entsprechenden Landessprachen online verfolgt werden (hier registrieren). Ziel des Forums ist die Förderung der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention auf einzelstaatlicher Ebene, die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit bei Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten und die Unterstützung von Ländern bei ihren Anstrengungen zum EU-Beitritt. Die Veranstaltung wird vom AIRE Centre und den Civil Rights Defenders mit Unterstützung der Regierungen des Vereinigten Königreichs und Schwedens sowie der Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert.

 

*Jeglicher Bezug auf das Kosovo, ob im Hinblick auf Hoheitsgebiet, Institutionen oder Bevölkerung, ist gemäß der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und unbeschadet des Status des Kosovos zu verstehen.

Europarat Straßburg 1. September 2021
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Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Fällen von Menschenrechtsverletzungen haben zu Verbesserungen des Lebens der Menschen in den Mitgliedsstaaten des Europarates geführt.