Zurück Europäischer Datenschutztag: 40 Jahre „Konvention 108“

Europäischer Datenschutztag: 40 Jahre „Konvention 108“

Morgen vor 40 Jahren, am 28. Januar 1981, ist in Straßburg der erste völkerrechtlich bindende Vertrag zum Schutz personenbezogener Daten zur Zeichnung aufgelegt worden: das Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten („Konvention 108“). Das Übereinkommen wurde 2018 durch ein – noch nicht in Kraft getretenes – Änderungsprotokoll aktualisiert, um die darin verankerten Datenschutzgrundsätze an die neue Informations- und Kommunikationstechnik anzupassen und den Konventionsmechanismus zur Gewährleistung ihrer wirksamen Umsetzung zu stärken.

Anlässlich des Jahrestags dieses bahnbrechenden Vertrags erklärte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić: „Durch die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsraums, der heute 55 Vertragsstaaten umfasst, verfügt das Übereinkommen über weltweite Relevanz und ist zu einem der wichtigsten Instrumente geworden, um das Recht des Menschen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten zu sichern. Die aktualisierte Konvention entspricht den neuen Fragestellungen im Bereich des weltweiten Schutzes personenbezogener Daten im Digitalzeitalter. Die Staaten sollten das Protokoll zur Modernisierung der Konvention 108 ratifizieren, damit es möglichst rasch in Kraft treten kann.“

Die Konvention 108 steht allen Ländern offen, weshalb sie das Potenzial hat, zu einer internationalen Norm zu werden. Im Jahr 1981 wurden darin die Grundsätze des Datenschutzes und heute noch gültige Regeln verankert. Da sie technikneutral formuliert ist, hat sie im Verlauf von vier Jahrzehnten nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Derzeit hat das Übereinkommen 55 Vertragsstaaten auf vier Kontinenten, 20 weitere Länder beteiligen sich an der Arbeit im Rahmen der Konvention. Zahlreiche Länder auf der ganzen Welt haben ihre innerstaatlichen Gesetze nach ihrem Vorbild angepasst. Die Konvention 108 diente auch als Grundlage der 1995 verabschiedeten Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union, die 2018 durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgelöst wurde.


  Weitere Informationen zum Datenschutztag [EN]


 Pressemitteilung
Europäischer Datenschutztag: Generalsekretärin ruft zum Beitritt zur aktualisierten „Konvention 108+“ auf [EN]
 

Europarat Strassburg 27. Januar 2021
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page

Was ist das Recht auf Privatleben und wie wird es im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt?
Sehen Sie sich einige Beispiele an, wie die EMRK beim Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte, darunter dem Datenschutz, wirkt.