Nach der Verkündung des Urteils im Fall Selahattin Demirtaş gegen die Türkei (Nr. 2) am 22. Dezember war die Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Gegenstand eines umfangreichen Cyberangriffs, wodurch sie vorübergehend nicht zugänglich war. Der Gerichtshof bedauert diesen schwerwiegenden Vorfall zutiefst. Die zuständigen Dienste setzen zurzeit alles daran, um den Schaden so bald wie möglich zu beheben.
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31. MAI – 1. JUNI
STRAẞBURG
Jahresbericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz
31. MAI
STRAẞBURG UND ONLINE
Seminar: Verjährung von Sexualstraftaten gegen Kinder und „Schutzalter”
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