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Europarat entzieht Russland Recht auf Vertretung

Gemäß der Satzung des Europarates hat das Ministerkomitee heute beschlossen, infolge des bewaffneten Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine der Russischen Föderation das Recht auf Vertretung im Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung mit sofortiger Wirkung zu entziehen.

Der heute verabschiedete Beschluss bedeutet, dass die Russische Föderation Mitglied des Europarates und Vertragsstaat seiner Konventionen bleibt, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Der für Russland gewählte Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bleibt ebenfalls Mitglied des Gerichtshofs und die gegen die Russische Föderation eingebrachten Beschwerden werden weiterhin vom Gerichtshof geprüft und es wird über sie entschieden. Die Suspendierung ist eine vorübergehende und keine endgültige Maßnahme, welche die Kommunikationskanäle offen lässt.

Der Beschluss wurde nach einem Meinungsaustausch mit der Parlamentarischen Versammlung im Gemischten Ausschuss gefasst.

Europarat Strassburg 25. Februar 2022
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