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Belgien verstößt durch „Scheinpraktika“ gegen Europäische Sozialcharta

Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) ist zu dem Schluss gekommen, dass Belgien im Hinblick auf „Scheinpraktika“ gegen die Europäische Sozialcharta verstößt. Der ECSR vertritt die Ansicht, dass ein Praktikum als – bezahlte oder unbezahlte – Berufspraxis über einen begrenzten Zeitraum aufzufassen ist, die Komponenten des Lernens und der praktischen Übung umfasst und darauf abzielt, den Praktikantinnen und Praktikanten Berufserfahrung zu vermitteln, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern.

Der Ausschuss stellte fest, dass Belgiens Arbeitsinspektorat nicht ausreichend effektiv ist, um „Scheinpraktika“, die als verschleierte Beschäftigung mit echter Arbeit zum Profit des Arbeitgebers erscheinen, zu erkennen und zu verhindern. Diese mangelnde Effektivität des Arbeitsinspektorats wirkt sich dem ECSR zufolge diskriminierend aus, da den Scheinpraktikantinnen und -praktikanten das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt – das anderen Werktätigen, die eine ähnliche Arbeit im Rahmen eines regulären Arbeitsvertrags ausüben, garantiert wird – in der Praxis verwehrt wird. Den Fall gegen Belgien hatte das Europäische Jugendforum (YFJ) eingebracht.


 Pressemitteilung
Europäische Sozialcharta veröffentlicht Entscheidung im Fall Europäisches Jugendforum (YFJ) gegen Belgien [EN]

Europäischer Ausschuss für soziale Rechte Straßburg 16. Februar 2022
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