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Armenien schließt Ratifizierung der Lanzarote-Konvention ab

Armenien hat als 47. Staat die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch („Lanzarote Konvention) abgeschlossen. Der Ständige Vertreter Armeniens beim Europarat, Botschafter Parujr Howhannisjan, hinterlegte die Ratifizierungsurkunde in Anwesenheit der Stellvertretenden Generalsekretärin, Gabriella Battaini-Dragoni. Die Konvention tritt am 1. Januar 2021 in Armenien in Kraft.

Battaini-Dragoni erklärte: „Ich begrüße die Ratifizierung der Lanzarote-Konvention durch Armenien. Die Konvention ist ein einzigartiges Instrument zur Verhütung und Bekämpfung eines der schrecklichsten Verbrechen, das leider in unserer Gesellschaft noch immer allzu häufig ist.“

Die Lanzarote-Konvention wurde mittlerweile mit Ausnahme Irlands von allen Mitgliedsstaaten des Europarates sowie von Tunesien ratifiziert. Laut Christel de Craim, Vorsitzende des Lanzarote-Ausschusses, der die Umsetzung der Konvention überwacht, „sorgt die Lanzarote-Konvention für einen entscheidenden Unterschied, wenn es darum geht, Regierungen in ganz Europa und darüber hinaus bei ihrer gemeinsamen Arbeit zur Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern zu unterstützen. Irland ist das letzte fehlende Puzzleteil in Europa.“

Eins von fünf Kindern unter 18 Jahren ist in Europa Opfer sexueller Gewalt. Die Lanzarote-Konvention verpflichtet die Staaten dazu, alle Arten von Sexualstraftaten an Kindern unter Strafe zu stellen, auch im Internet, die Opfer zu schützen und die Täter zu verfolgen. Die Staaten sind unter anderem auch dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass die Verjährungsfrist für die Einleitung von Verfahren, die Sexualstraftaten an Kindern betreffen, ausreichend lang ist, um die Einleitung von Verfahren zu ermöglichen, wenn das Opfer die Volljährigkeit erreicht hat.

Europarat Straßburg 7. September 2020
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