Der Europarat und die Europäische Union: verschiedene Rollen, gemeinsame Werte

 


Der Europarat und die Europäische Union stützen sich auf dieselben grundlegenden Werte: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie sind jedoch unterschiedliche Organisationen, die verschiedene Rollen wahrnehmen, sich dabei jedoch ergänzen.

Der Europarat rückt diese Kernwerte in den Mittelpunkt und vereinbart mit Regierungen aus ganz Europa und anderen Teilen der Welt Rechtsnormen in umfassenden Bereichen. Anschließend überwacht die Organisation die Anwendung dieser Normen durch die Länder, die den entsprechenden Vertrag unterzeichnet haben. Des Weiteren bietet der Europarat, oftmals in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, fachliche Unterstützung, um den Ländern bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu helfen.

Die EU bezeichnet diese gemeinsamen europäischen Werte als Schlüsselelemente für ihren verstärkten politischen und wirtschaftlichen Integrationsprozess. Oftmals stützt sie sich bei der Erstellung von Rechtsinstrumenten und rechtlichen Abkommen für ihre 27 Mitgliedsländer auf die Normen des Europarates. Außerdem bezieht sich die Europäische Union regelmäßig im Rahmen ihrer Beziehungen zu Nachbarländern, von denen viele Europarats-Mitgliedsstaaten sind, auf seine Normen und seine Monitoring-Arbeit.

Der Vertrag von Lissabon hat den Handlungsspielraum der EU auf vielen Gebieten, auf denen der Europarat bereits über bedeutsame Erfahrung und maßgebliches Fachwissen verfügt, ausgedehnt. Dadurch ist eine verstärkte Zusammenarbeit in Bereichen wie Bekämpfung des Menschenhandels, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Gewalt gegen Frauen entstanden. Des Weiteren hat der Vertrag von Lissabon den Weg für die Europäische Union zur Zeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention und weiterer Europarats-Vereinbarungen geebnet.

Die Beziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Union sind in folgenden Dokumenten festgelegt:

Fokus
News

Zurück „Regionale Unterstützung für inklusive Bildung und Erziehung“ - Schlusskonferenz des Gemeinschaftsprojekts von EU und Europarat

„Regionale Unterstützung für inklusive Bildung und Erziehung“ - Schlusskonferenz des Gemeinschaftsprojekts von EU und Europarat

Die Schlusskonferenz des Projekts „Regionale Unterstützung für inklusive Bildung und Erziehung“ findet von 5. bis 6. November in Sarajewo statt. Sie findet im Rahmen des Vorsitzes von Bosnien und Herzegowina im Ministerkomitee statt und wird von Đorđe Miličević, dem stellvertretenden Minister für Zivile Angelegenheiten Bosniens und Herzegowinas, eröffnet (Parlamentsgebäude, Sarajewo, 5. November, 10 Uhr).

Das Dreijahresprojekt (1. Januar 2013 - 30. November 2015) wird in begünstigten Staaten in Südosteuropa durchgeführt: Albanien, Bosnien und Herzegowina, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“, Kroatien, Montenegro, Serbien, und Kosovo*. Ziel des Projekts ist die Verbesserung der sozialen Inklusion und Kohäsion in der Region durch die Unterstützung eines Konzepts der inklusiven Bildung als Reformprinzip zur Förderung von Vielfalt, wobei den Verpflichtungen der  Begünstigten gegenüber den Normen des Europarats und dem EU-Beitritt Rechnung getragen wird. (mehr...)

(*)In diesem Text ist jeglicher Bezug auf das Kosovo, ob im Hinblick auf Hoheitsgebiet, Institutionen oder Bevölkerung, gemäß der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und unbeschadet des Status des Kosovo zu verstehen.

Europarat Straßburg 3. November 2015
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page
Beitrag zum Haushalt des Europarates

Im Jahr 2019 beliefen sich die Beiträge der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Programme des Europarates und der EU auf 206,1 Millionen Euro. Kofinanzierung durch die EU zu 85 %, durch den Europarat zu 15 %.

29 gemeinsame Programme, die sich auf insgesamt 111,7 Millionen Euro belaufen, wurden 2019 neu ausgehandelt.

Multimedia

Global Action on Cybercrime (GLACY), Videobericht eines gemeinsamen Projekts der Europarats und der EU