Der Europarat und seine 46 Mitgliedstaaten, die Privatwirtschaft, die Zivilgesellschaft und weitere Akteure setzen sich dafür ein, dass Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch im Internet geachtet werden.  Das Internet soll eine sichere und offene Plattform bieten, wo Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vielfalt, Kultur, Bildung und Wissen gedeihen können.

In diesem Sinne hat die Organisation internationale Übereinkommen in Bereichen wie Internetkriminalität, Schutz personenbezogener Daten und den Schutz von Kindern getroffen. Außerdem entwickelt der Europarat Mustergesetze, die er als Empfehlung an die Mitgliedstaaten weitergibt, sowie Leitlinien für private Internetfirmen.

Die tragende Säule für den Schutz der Menschenrechte im Internet ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der über Beschwerden im Zusammenhang mit der Verletzung der Konvention entscheidet, hat bereits wichtige das Onlineumfeld betreffende Urteile gefällt, insbesondere im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit, dem Zugang zu Informationen und den Recht auf Privatsphäre.

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Algorithmen und Automatisierung: Neue Leitlinien zur Verhütung von Menschenrechtsverstößen

Der Europarat hat seine 47 Mitgliedsstaaten heute dazu aufgerufen, bei der Entwicklung und Nutzung von auf Algorithmen beruhenden Systemen nach dem Vorsorgeprinzip zu handeln und Gesetze, Strategien und Verfahren zu verabschieden, die die Menschenrechtsnormen in vollem Umfang achten.

In einer Empfehlung über die Auswirkungen algorithmischer Systeme auf die Menschenrechte hat das Ministerkomitee des Europarates Leitlinien veröffentlicht, denen zufolge die Behörden sicherstellen müssen, dass sie nicht gegen die Menschenrechte verstoßen, wenn sie algorithmische Systeme verwenden, entwickeln und anschaffen. Darüber hinaus sind die Behörden aufgrund ihrer Regelungsbefugnis dazu verpflichtet, wirksame und vorhersehbare Rechts-, Regulierungs- und Kontrollrahmen zu schaffen, durch die Menschenrechtsverletzungen verhindert, aufgedeckt, untersagt und behoben werden können, unabhängig davon, ob sie öffentlichen oder privaten Akteuren zuzuschreiben sind.

Die Empfehlung erkennt das große Potenzial algorithmischer Verfahren bei der Förderung von Innovation und wirtschaftlicher Entwicklung in vielen Bereichen an, darunter Kommunikation, Bildung, Transportwesen, Verwaltung und Gesundheitswesen. Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie werden algorithmische Systeme für die Vorhersage, die Diagnose und die Forschung über Impfstoffe und Behandlungen eingesetzt. Elektronische Systeme zur verstärkten Bewegungsüberwachung werden in einer wachsenden Zahl von Mitgliedsstaaten diskutiert – auch sie stützen sich auf Algorithmen und Automatisierung.

Gleichzeitig warnt die Empfehlung vor erheblichen Gefahren für die Menschenrechte in Verbindung mit dem Einsatz algorithmischer Systeme. Dies betrifft insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Gleichbehandlung sowie wirtschaftliche und soziale Rechte.


Pressemitteilung
Algorithmen und Automatisierung: Europarat veröffentlicht Leitlinien zur Verhütung von Menschenrechtsverstößen [EN]

Europarat Straßburg 8. April 2020
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Menschenrechte für Internetnutzer

Der Europarat hat heute einen Leitfaden für Internetnutzer veröffentlicht. Dieser soll sie dabei unterstützen, ihre Menschenrechte im Internet besser zu verstehen und ihnen helfen, wenn diese Rechte verletzt werden.

Im Allgemeinen sind ihre Rechte in den Nutzungsbedingungen der Internetunternehmen festgelegt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine lange Liste mit gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen, die äußerst selten gelesen und noch seltener vollständig verstanden werden.