Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt gegen Frauen nimmt zu und kennt keine geographischen Grenzen. Sie beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Alter oder eine bestimmte Hautfarbe und betrifft alle Arten familiärer Beziehungen und soziale Klassen. Statistiken zeigen, dass 12 % bis 15 % der Frauen in Europa jeden Tag Opfer häuslicher Gewalt sind. Sie ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen weltweit und muss bekämpft werden.

Seit 1990 fördert der Europarat aktiv den Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt, unter anderem durch die Verabschiedung der Empfehlung Rec (2002) 5 zum Schutz von Frauen vor Gewalt sowie durch die europaweite Kampagne gegen Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, in den Jahren 2006-2008.

Das neue Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist das umfassendste internationale Abkommen, das sich die Bekämpfung dieser Art von Menschenrechtsverletzungen zum Ziel setzt. Mit der Maßgabe „null Toleranz für Gewalt“ leistet das Übereinkommen einen wichtigen Beitrag dazu, Europa ein Stück weit sicherer zu machen.

Die Eckpfeiler des Übereinkommens sind die Bereiche Gewaltprävention, Opferschutz sowie Strafverfolgung. Außerdem ruft es jeden einzelnen in der Gesellschaft dazu auf, seine/ihre Einstellung zum Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu überdenken und strebt somit einen Bewusstseinswandel der Bürger, hauptsächlich der Männer und Jungen, an. Kurzum, das Übereinkommen ist ein erneuter Appell für mehr Gleichheit zwischen Mann und Frau, da Gewalt gegen Frauen auf der Ungleichstellung zwischen Frauen und Männern fußt und sich durch eine Kultur der Tolerierung und des Wegschauens fortsetzt.

2022
Erklärung der Vorsitzenden des Ministerkomitees, Dominique Hasler, und der Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić
Wie die Istanbul-Konvention Leben rettet

Im Vorfeld des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erinnern uns beunruhigende Statistiken an die dringende Notwendigkeit, dieser Gewalt ein Ende zu setzen, und als zunehmend erfolgreich erweist sich diesbezüglich ein wegweisender Vertrag: das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (bekannt als Istanbul-Konvention).

Dieses Jahr hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die Europäische Union die Anzahl der Vertragsparteien erhöht und wurde damit eine starke Botschaft gesendet: Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist in ganz Europa eine gemeinsame Priorität.

Die Ukraine hat den Vertrag trotz der schrecklichen Herausforderungen, mit denen sie durch den Aggressionskrieg konfrontiert ist, im vergangenen Jahr ratifiziert, ebenso wie die Republik Moldau und das Vereinigte Königreich.

Diese historische Europaratskonvention, die auch Nichtmitgliedsstaaten offensteht, hat bis jetzt 38 Vertragsparteien, die durch unseren Vertrag und seine vier wichtigen Eckpfeiler gebunden sind: Prävention von Gewalt, Schutz der Opfer, Verfolgung der Täter und Täterinnen und ineinandergreifende, koordinierte bewährte politische Maßnahmen.

Die unabhängige Expertengruppe, die für die Überwachung der Umsetzung des Vertrags zuständig ist (GREVIO), hat festgestellt, dass alle Vertragsparteien, die sie überwacht hat, konkrete Maßnahmen ergriffen haben, um Gewalt gegen Frauen ein Ende zu setzen und häusliche Gewalt zu bekämpfen.

Wie die Berichte der GREVIO zeigen, wurden neue Maßnahmen eingeführt, die es den Tätern und Täterinnen verbieten, sich ihren Opfern zu nähern. Dazu zählen neue Eilschutzanordnungen, die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, Urheber von häuslicher Gewalt vorübergehend von ihrem Wohnsitz wegzuweisen. Diese Berichte sind auch eine unschätzbare Quelle für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wenn er einschlägige Urteile fällt.

Durch die Überwachung wurde deutlich, dass zunehmend spezialisierte Hilfsdienste wie täglich rund um die Uhr erreichbare Telefonberatung ebenso eingeführt werden wie Schutzunterkünfte für die Opfer. Wir begrüßen die Gesetzesänderungen in zahlreichen Mitgliedsstaaten, durch die das Fehlen einer freiwilligen Einwilligung die Grundlage für die Definition von Vergewaltigung bildet. Diese Änderung ermöglicht nun die strafrechtliche Verfolgung von Fällen, die gemäß der früheren Gesetzgebung nicht unter Strafe gestellt werden konnten.

Im Jahr 2024 wird der 75. Jahrestag der Gründung des Europarates begangen, der sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention stützt. Der 10. Jahrestag des Inkrafttretens des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im August 2014 fällt ebenfalls in dieses Jahr.

Wir rufen alle Mitgliedsstaaten des Europarates, bei denen dies noch nicht erfolgt ist, sowie weitere interessierte Staaten außerhalb Europas dazu auf, unserem Vertrag beizutreten und sich unseren Bemühungen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen anzuschließen. Obgleich in den vergangenen zehn Jahren Fortschritte erzielt wurden, müssen wir in einer Welt, in der eine von drei Frauen Opfer von Gewalt ist, zusammen noch mehr erreichen.

Europarat Straßburg 24. November 2023
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