Zurück Die Staaten müssen ihre Verpflichtungen gegenüber Menschen mit Behinderung erfüllen

Die Staaten müssen ihre Verpflichtungen gegenüber Menschen mit Behinderung erfüllen

In diesem Jahr begehen wir den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen zu einem Zeitpunkt, zu dem Europa weiterhin unter der Coronavirus-Pandemie leidet. Die Pandemie trifft Menschen mit Behinderung überproportional stark und verdeutlicht alle Mängel, die in den Mitgliedsstaaten des Europarates bereits zuvor bestanden. Zu diesen vielen Mängeln zählen: das Fehlen von Notfallvorbereitung, bei der die Lage von Menschen mit Behinderung berücksichtigt wird; mangelnde Barrierefreiheit; diskriminierender Zugang zu Gesundheitsversorgung; die mangelhafte Umsetzung des Rechts von Menschen mit Behinderung auf ein autonomes Leben und auf gesellschaftliche Inklusion; unzureichender Informationszugang; und die fehlende Beteiligung und Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung in der Entscheidungsfindung.

Die Pandemie hat diese Probleme verstärkt, doch ist keines davon neu. Sie sind alle Gegenstand von Verpflichtungen, die in den internationalen Menschenrechtsnormen verankert sind, insbesondere im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das für die Mitgliedsstaaten des Europarates bereits verbindlich ist. Die Coronavirus-Pandemie sollte uns alle lehren, dass diese Normen nicht nur reine Ideale sind: Wenn sie nicht umgesetzt werden, führt dies zu Leid und zum Verlust von Menschenleben, was vermieden oder gemildert werden hätte können und müssen.

Wir alle wünschen uns, wieder ein Gefühl von Normalität zu erlangen, doch verlieren wir nicht aus dem Blickfeld, dass für Menschen mit Behinderung die Welt nach COVID-19 gänzlich anders als die Realität vor der Pandemie sein muss. Sie muss vom erneuerten Willen geprägt sein, unsere Verpflichtungen endlich zu erfüllen.


 Menschenrechtskommissarin

Menschenrechtskommissarin Straßburg 2. Dezember 2020
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