Zurück Aussonderung an Schulen: Zahlreichen Kindern ist hochwertige Bildung weiterhin vorenthalten

Aussonderung an Schulen: Zahlreichen Kindern ist hochwertige Bildung weiterhin vorenthalten

„Das Recht auf Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Dennoch verweigern viele europäische Länder noch immer Tausenden Kindern, einschließlich Kindern mit Behinderung, Roma-Kindern und Flüchtlings- oder Migrantenkindern, den gleichberechtigten Zugang, indem sie sie in gesonderten Schulen unterrichten. Dies ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte von Kindern mit weitreichenden negativen Folgen für unsere Gesellschaften. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, das Recht jedes Kindes auf eine hochwertige Bildung ohne jegliche Diskriminierung zu garantieren“, erklärte heute der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, bei der Veröffentlichung eines Positionspapiers zur Bekämpfung der Segregation in Schulen durch inklusive Bildung.

Das Dokument gibt zunächst einen Überblick über die Segregation in Schulen in den Mitgliedsstaaten des Europarates sowie ihre Hauptursachen. Anschließend werden die Gefahren untersucht, die getrennte Bildung mit sich bringt und die wichtigsten Grundsätze dargelegt, auf die sich jegliche Politik zur Beseitigung von Segregation und Förderung inklusiver Bildung stützen sollte. Schließlich werden in dem Bericht zwölf Empfehlungen zur Entwicklung einer inklusiveren Bildungspolitik formuliert, insbesondere durch verbesserte Antidiskriminierungsgesetze, Strategien zur Aufhebung der Segregation und eine bessere Aufnahmeregelung an Schulen.

„Segregation in Schulen beeinträchtigt die Lernmöglichkeiten von Kindern und ist eine offensichtliche Ungerechtigkeit gegenüber Minderheiten und anderen gefährdeten Personengruppen, durch die ihre Marginalisierung weiter besteht“, sagte der Kommissar. „Die Staaten sollten eine Kombination konsequenter Antidiskriminierungsmaßnahmen verabschieden sowie  Maßnahmen zur Förderung inklusiverer Bildungssysteme, in denen alle Kinder zusammen lernen. Dies ist kein utopisches Projekt, sondern ein erreichbares Ziel, durch das eine gerechtere Behandlung aller Kinder gewährleistet und langfristig der gesellschaftliche Zusammenhalt verbessert werden kann“, so Kommissar Muižnieks.

Menschenrechtskommissar Straßburg 12. September 2017
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