Zurück Verfassungsänderung in Georgien

Erklärung des Präsidenten der Venedig-Kommission, Gianni Buquicchio
Tbilissi © Shutterstock

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„Die Revision der Verfassung Georgiens ist eine bedeutende Reform, durch die das derzeitige politische System in eine echte parlamentarische Demokratie überführt werden soll.

Im Juni dieses Jahres hat die Venedig-Kommission eine positive Bewertung des Entwurfs zur Verfassungsrevision veröffentlicht, einschließlich der angekündigten Entwicklung zu einem reinen Verhältniswahlsystem zur Bestimmung aller Abgeordneten. Darüber hinaus begrüßen wir insbesondere die aktive Zusammenarbeit und die Verpflichtung des georgischen Parlaments, keine Änderungen zu verabschieden, die von der Venedig-Kommission negativ bewertet wurden.

Deshalb ist die Verschiebung der Einführung eines Verhältniswahlsystems auf das Jahr 2024 sowie das wiederholte Scheitern der georgischen Parteien, durch Verhandlungen eine Einigung zur Verfassungsrevision zu erreichen, enttäuschend.

Das Treffen am 6. September 2017 in Straßburg wurde abgesagt. Ich möchte unterstreichen, dass es in erster Linie den georgischen Parteien selbst obliegt, weitere Verhandlungen zu führen und dass die Beteiligung der Venedig-Kommission an diesem Prozess nicht erforderlich ist. Wir ermutigen alle Parteien, durch einen konstruktiven Dialog einen breiten Konsens über den Text zu erzielen.

Wir hoffen, dass wir in Kürze den Entwurf zur Verfassungsrevision von den georgischen Behörden erhalten, und werden in einem Monat, bei der Plenarsitzung im Oktober (6.–7. Oktober in Venedig), ein Gutachten dazu veröffentlichen. Wir empfehlen dem georgischen Parlament, vor der endgültigen Verabschiedung des Revisionsentwurfs anhand dieses Gutachtens und des Dialogs mit allen georgischen Parteien Änderungen vorzunehmen.“

Europäische Kommission für Demokratie durch Recht Straßburg 1. September 2017
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