Zurück Schutz der Rechte von nationalen Minderheiten in Österreich unzureichend, so Experte des Europarates

Schutz der Rechte von nationalen Minderheiten in Österreich unzureichend, so Experte des Europarates

In einer heute veröffentlichten Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen für den Schutz nationaler Minderheiten (FCNCM) steht, dass sich seit 2012 wenig geändert hat.

Obwohl die Akzeptanz von Zweisprachigkeit gestiegen ist und sich der Zugang zur Bildung für Minderheitensprachen verbessert hat, gilt dies nur für Teile des Landes. Zum Beispiel wird Österreichs fortgeschrittenes System für das Lehren und Lernen von Minderheitensprachen einschließlich zweisprachigen Unterrichts wie in Kärnten und im Burgenland für Minderheiten in anderen Regionen oder in Wien nicht angeboten. Die Rechte derer, die zur burgenland-kroatischen, slowenischen, ungarischen, tschechischen, slowakischen oder der Roma-Minderheit angehören, „variieren beträchtlich“ je nach Region. Grund dafür ist die unvollendete Reform des Gesetzes über nationale Minderheiten.

Die Experten berichten auch über anhaltende Diskriminierung in den Bereichen Bildung und Arbeit gegen die Roma-Minderheit des Landes. Sie fordern die Behörden auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, um gleiche Chancen im Bereich Bildung und auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Zusammen mit der Stellungnahme wurde auch die Antwort der Regierung veröffentlicht.

Europarat Straßburg 5. Mai 2017
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