Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) präsentiert bei einer Pressekonferenz seine Schlussfolgerungen 2022 zu den Arbeitnehmerrechten.
Im vergangenen Jahr untersuchte der Ausschuss im Rahmen seines Berichtsverfahrens 33 Länderberichte bezüglich folgender in den Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta festgelegten Arbeitnehmerrechte:
- Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen (Artikel 2);
- Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt (Artikel 4);
- Recht auf Freiheit zur Vereinigung (Artikel 5);
- Recht auf Kollektivverhandlungen (Artikel 6);
- Recht auf Unterrichtung und Anhörung (Artikel 21/Artikel 2 des Zusatzprotokolls);
- Recht auf Beteiligung an der Festlegung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumwelt (Artikel 22/Artikel 3 des Zusatzprotokolls);
- Recht auf Würde am Arbeitsplatz (Artikel 26);
- Recht der Arbeitnehmervertreter auf Schutz gegen Benachteiligungen und geeignete Erleichterungen (Artikel 28);
- Recht auf Unterrichtung und Anhörung in Verfahren bei Massenentlassungen (Artikel 29).
Folgende Länder waren Gegenstand einer Überprüfung: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Republik Moldau, Montenegro, Niederlande-Curaçao, Karibische Niederlande, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakische Republik, Spanien, Tϋrkiye, Ungarn, und das Vereinigte Königreich.
Ein Link zur Pressekonferenz (in englischer und französischer Sprache) wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Kontakt: Giuseppe Zaffuto, Tel. +33 6 86 32 10 24