Zurück Generalsekretär Jagland trifft französischen Präsidenten Macron

Thorbjørn Jagland und Emmanuel Macron / Photo AFP

Thorbjørn Jagland und Emmanuel Macron / Photo AFP

 

Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, und der Staatspräsident der Französischen Republik, Emmanuel Macron, haben heute bei einem Treffen im Élysée-Palast über die aktuellen Entwicklungen in Europa und über Fragen von gemeinsamem Interesse gesprochen.

Der Präsident und der Generalsekretär unterstrichen die hervorragende Zusammenarbeit zwischen dem Gastgeberland Frankreich und dem Europarat (einschließlich des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs), der seinen Sitz in Straßburg hat.

Die Bedrohung durch Terrorismus ist weiterhin hoch, und die internationale Zusammenarbeit zu seiner Bekämpfung muss gestärkt werden. Terrorismus kann zudem nur auf der Grundlage der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit wirksam bekämpft werden. Dazu gehören die Rechtsinstrumente des Europarates, etwa das Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus.

Der Generalsekretär nahm die ausdrückliche Erklärung des Präsidenten zur Kenntnis, dass die neuen französischen Antiterrorgesetze im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs verabschiedet und umgesetzt werden sollten. Insbesondere begrüßt er die Entscheidung des Präsidenten, den Ausnahmezustand zu beenden.

Die Zusammenarbeit zwischen der Türkei und ihren europäischen Partnern ist von gemeinsamem Interesse. Das Land, das 1949 dem Europarat beitrat, ist ein Mitglied der europäischen Familie und sollte dies auch bleiben. Der Europarat beobachtet die Lage in der Türkei nach dem gescheiterten Putsch im Jahr 2016 genau. Zwischen dem Europarat und der Türkei muss ein konstruktiver Dialog aufrechterhalten werden, besonders im Hinblick auf die Rechte der zahlreichen Menschen, die von den Notstandsdekreten betroffen sind.

Die derzeitigen Beziehungen mit der Russischen Föderation sollten von der Voraussetzung ausgehen, dass das Land ein Vollmitglied des Europarates mit allen Rechten und Pflichten ist und bleibt. Das Recht von Einzelpersonen, den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anzurufen, ist für russische Staatsbürger ebenso wichtig wie für jene anderer Mitgliedsstaaten des Europarates.

Generalsekretär Jagland und Präsident Macron vereinbarten, ihre Gespräche zu diesen und weiteren Themen fortzusetzen und sich anlässlich des Besuchs des Präsidenten beim Europarat und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof im Herbst erneut zu treffen.  

Pressemitteilung des Elysée-Palastes auf Französisch - Unterhaltung mit dem Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland

Generalsekretär         Paris 31. August 2017
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