Zurück Venedig-Kommission: Trotz Änderungen weiterhin Bedenken bei ungarischem Gesetz zu auslandsfinanzierten NGOs

Venedig-Kommission: Trotz Änderungen weiterhin Bedenken bei ungarischem Gesetz zu auslandsfinanzierten NGOs

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Rechte (die „Venedig-Kommission“) hat heute ein Gutachten verabschiedet, in dem sie ihr vorläufiges Gutachten zum vorigen Gesetzentwurf über die Transparenz von Organisationen, die Unterstützung von außerhalb Ungarns erhalten, erläutert.

In der Erläuterung vertritt das Expertenorgan des Europarates die Ansicht, dass das diese Woche erlassene Gesetz den wichtigsten Empfehlungen des vorläufigen Gutachtens nur zum Teil gerecht werde.

Positiv bewertet die Venedig-Kommission, dass in dem Gesetz die automatische Auflösung von Vereinigungen aufgrund der Nichteinhaltung gesetzlicher Verpflichtungen nicht mehr vorgesehen ist. Diesbezüglich nennt sie insbesondere die unterlassene Meldung von Auslandsfinanzierung, die einen bestimmten jährlichen Grenzwert überschreitet.

Sie erkennt auch erneut an, dass das Ziel grundsätzlich legitim sei, nämlich die Transparenz von zivilgesellschaftlichen Organisationen sicherzustellen, um unzulässige politische Einflussnahme aus dem Ausland, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden.

Die Kommission unterstreicht jedoch, dass dieses legitime Ziel nicht dazu dienen dürfe, Nichtregierungsorganisationen zu stigmatisieren oder die Möglichkeit zur Ausübung ihrer Tätigkeiten einzuschränken. Dieser Effekt würde über das legitime Ziel der Transparenz hinausgehen.

Laut dem heute veröffentlichten revidierten Gutachten lassen die weit gefassten Ausnahmen bei der Anwendung des Gesetzes das wahre Ziel des Gesetzes fraglich erscheinen. Dies betrifft, in Verbindung mit der negativen Rhetorik, welche die Angelegenheit weiterhin umgibt, besonders die kürzlich hinzugefügte Ausnahme für Organisationen nationaler Minderheiten.

Die Verpflichtung, Auslandsfinanzierung auf allen Presseerzeugnissen einer Nichtregierungsorganisation zu erwähnen, wurde beibehalten. Dies ist gemäß dem revidierten Gutachten in einer demokratischen Gesellschaft eindeutig unverhältnismäßig und unnötig. Die Kommission bedauert außerdem, dass vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes keine öffentliche Konsultation stattgefunden habe.

Aus diesen Gründen stellt die Venedig-Kommission fest, dass die vom Parlament am 13. Juni verabschiedeten Änderungen nicht ausreichend seien, um die Bedenken zu zerstreuen, dass das Gesetz zu einem unangemessenen und unnötigen Eingriff in die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf Nichtdiskriminierung führt.

Die endgültige Fassung des revidierten vorläufigen Gutachtens ist am Montag, den 19. Juni verfügbar.

Ende dieses Monats entsendet die Venedig-Kommission eine Delegation nach Ungarn, welche die Central European University besuchen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und der Regierung treffen wird. Ziel des Besuchs ist es, ein Gutachten zu einem weiteren ungarischen Gesetz zu erstellen, durch welches die von George Soros gegründete Universität im Oktober geschlossen werden könnte.

Venedig-Kommission Venedig 16. Juni 2017
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