Zurück GRETA-Bericht über Belgien: Behörden müssen Identifizierung der Opfer des Kinderhandels verbessern

GRETA-Bericht über Belgien: Behörden müssen Identifizierung der Opfer des Kinderhandels verbessern

Die Sachverständigengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) hat heute ihren zweiten Evaluierungsbericht  über Belgien veröffentlicht. Der Bericht bewertet die Entwicklungen seit der Veröffentlichung des ersten Evaluierungsberichts der GRETA über Belgien im September 2013, in Bezug auf die Umsetzung Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Dem Bericht zufolge wurden in einer Reihe von Bereichen Fortschritte erzielt, wie etwa bei der Weiterentwicklung des rechtlichen und institutionellen Rahmens zur Bekämpfung des Menschenhandels, der Verabschiedung eines neuen nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Weiterbildung einer Reihe von Experten, darunter derer, die unbegleitete ausländische Kinder betreuen. GRETA lobt auch die Maßnahmen der Strafjustiz gegen den Menschenhandel in Belgien, die zu einer beträchtlichen Anzahl von Verurteilungen geführt haben und mit der Beschlagnahme von Tätergütern einhergingen. Außerdem gab es Fälle, in denen juristische Personen für Menschenhandelsdelikte sanktioniert wurden.

Es gibt jedoch bestimmte Bereiche, die einer Verbesserung bedürfen, so der Bericht. Die Zahl der Kinder, die als Opfer des Handelns identifiziert wurden, war gering gewesen (13 im Zeitraum 2013-2015). GRETA appelliert an die belgischen Behörden, mehr dafür zur tun, um minderjährige Opfer des Menschenhandels proaktiv zu identifizieren. Außerdem sollen die Behörden das Problem des Verschwindens unbegleiteter Minderjähriger angehen. Sie werden ersucht, geeignete und sichere Unterkünfte zur Verfügung und Vormunde bzw. angemessen geschulte Betreuer oder Pflegeeltern zu ernennen.

GRETA fordert darüber hinaus die belgischen Behörden auf, ausreichende Mittel für die spezialisierten Aufnahmezentren für Opfer von Menschenhandel zur Verfügung zu stellen und den ungehinderten Betrieb sowie die Erbringung von Hilfsmaßnahmen zu sichern.

GRETA fordert die belgischen Behörden auch auf, die Praxis der persönlichen Gegenüberstellung von Opfern und mutmaßlichen Tätern vor Gericht zu beendigen und alternative Verfahren zu erlassen, die einen direkten Kontakt verhindern. Eine Möglichkeit sind Videokonferenzen.

Hintergrund

Als interdisziplinäre Gruppe aus 15 unabhängigen Experten, die im Rahmen des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels eingesetzt wurden, hat die GRETA den Auftrag zur Überwachung der Einhaltung dieses Vertrages durch die 47 Staaten, sofern ihn ratifiziert haben.

Kontakt: Giuseppe Zaffuto, Sprecher/Medienreferent, Tel. +33 3 90 21 56 04

Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) Straßburg 16. November 2017
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