Zurück Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Überwachung der elektronischen Korrespondenz eines Angestellten verstößt gegen das Recht auf Privatleben

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass im Falle Bărbulescu gegen Rumänien ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz) vorliegt.

Der Fall betrifft die Entlassung eines Angestellten eines privaten Unternehmens, nachdem das Unternehmen die elektronische Korrespondenz des Angestellten überwachte und Einblick in deren Inhalt nahm, sowie das mutmaßliche Versäumnis der innerstaatlichen Gerichte, sein Recht auf Privatleben und Korrespondenz zu schützen.

In dem heutigen Urteil der Großen Kammer kommt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass die nationalen Behörden das Recht des Beschwerdeführers auf Schutz seines Privatlebens und seiner Korrespondenz nicht auf geeignete Weise geschützt haben. Folglich war das Gleichgewicht zwischen den Interessen der Beteiligten nicht ausgewogen.

Die innerstaatlichen Gerichte versäumten es insbesondere, zu ermitteln, ob dem Beschwerdeführer von seinem Arbeitgeber zuvor mitgeteilt wurde, dass seine Korrespondenz überwacht werden kann. Zudem haben sie nicht berücksichtigt, dass er weder über die Art und den Umfang der Überwachung noch über das Ausmaß des Eingriffs in sein Privatleben und seine Korrespondenz informiert wurde.

Darüber hinaus versäumten die innerstaatlichen Gerichte, folgende Punkte zu ermitteln: 1. Die genauen Gründe zur Rechtfertigung der Überwachungsmaßnahmen; 2. Ob der Arbeitgeber Maßnahmen anwenden hätte können, die einen geringeren Eingriff in das Privatleben und die Korrespondenz des Beschwerdeführers bedeutet hätten; 3. Ob in die Korrespondenz des Beschwerdeführers ohne dessen Wissen Einsicht genommen werden konnte.

Vollständiges Urteil

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg 5. September 2017
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