Zurück CPT zeichnet Überwachungsabkommen mit dem Internationalen Strafgerichtshof

Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag

Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag

Das Europäische Komitee für die Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat in einen Briefwechsel mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eine Übereinkunft geschlossen, um die Behandlung der vom Gericht verurteilten Personen zu überwachen.

Gemäß den Bedingungen des Briefwechsels wird das CPT den IsTGH bei der Überwachung von Personen unterstützen, die vom IsTGH verurteilt wurden, wenn die betreffende Person in einem Mitgliedsstaat des Europarats inhaftiert ist, der das CPT ausdrücklich als Überwachungsorgan benannt hat.

Der Präsident des CPT, Mykola Gnatovskyy, begrüßte die Vereinbarung mit dem IStGH und erklärte:

"Die Tatsache, dass alle inhaftierten Personen einer externen Überwachung ihrer Behandlung und Haftbedingungen unterliegen, ist eine grundlegende Schutzmaßnahme innerhalb Europas. Es ist wichtig, dass internationale Gerichte die hohen Standards erfüllen, die sie von den Staaten bei der Wahrung der individuellen Rechte fordern. Bei der Umsetzung dieser Vereinbarung wird das CPT weiterhin mit den betroffenen europäischen Staaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Personen, denen die Freiheit entzogen ist, mit Respekt und Würde behandelt werden. "

Die Präsidentin des Gerichtshofs, Richter Silvia Fernández de Gurmendi, begrüßte die Vereinbarung zwischen dem Gerichtshof und dem Ausschuss. "Der Gerichtshof wird von der langjährigen Expertise des Ausschusses bei der Überwachung der Haftbedingungen von Personen profitieren, deren die Freiheit entzogen wurde, darunter auch derer Personen, die von anderen internationalen Strafgerichten verurteilt wurden", erklärte Präsidentin Fernández. Sie fügte hinzu: "Das Hilfsangebot des Ausschusses ist eine zusätzliche und begrüßenswerte Form der Zusammenarbeit, auf die sich der Gerichtshof bei der Vollstreckung von Urteilen berufen kann. Ich nehme diese Gelegenheit wahr, um meine Forderung an die Vertragsstaaten zu wiederholen, die Aufnahme von Verurteilten in ihrem Hoheitsgebiet in Betracht zu ziehen, um die Urteile des Gerichtshofs vollumfänglich umzusetzen. "

Der Briefwechsel ist am Donnerstag, dem 9. November 2017, in Kraft getreten.

 

Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) Straßburg 16. November 2017
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