Zurück Gewalt gegen Frauen: Europarat bereit, Tunesien bei neuem Gesetz Hilfestellung zu leisten

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Nachdem das tunesische Parlament in der vergangenen Woche ein neues Gesetz verabschiedet hat, um Gewalt gegen Frauen zu beseitigen, steht der Europarat bereit, um das Land bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen.

„Wir begrüßen dieses Gesetz als einen wesentlichen Fortschritt, um Gewalt gegen Frauen in Tunesien und der gesamten Region zu beseitigen“, so William Massolin, Leiter des Europaratsbüros in Tunesien.

Die Herausforderung, die Gewalt gegen Frauen zu bewältigen, ist eine Priorität des Europarates, besonders, seitdem 2014 die richtungsweisende Istanbul-Konvention in Kraft getreten ist: Sie zielt darauf ab, Gewalt gegen Frauen vorzubeugen, die Täter zu sanktionieren und die Opfer zu schützen.

Der Europarat wird die Zusammenarbeit mit Tunesien fortsetzen und das Land bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen. Dabei werden die in der Istanbul-Konvention verankerten Normen und die Erfahrungen aus anderen Mitgliedsstaaten in einer ähnlichen Situation berücksichtigt.

Das tunesische Gesetz verfolgt einen umfassenden Ansatz zur Bekämpfung des Problems; dazu gehören Präventionsmaßnahmen, spezielle Einheiten bei Polizei und Staatsanwaltschaft, die Einrichtung eines Nationalen Instituts zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie juristische Dienstleistungen für die Opfer.

Auf der Grundlage zahlreicher Kooperationsabkommen mit Tunesien arbeitet der Europarat täglich mit den Behörden und der Zivilgesellschaft des Landes zusammen und stellt so sein Fachwissen bei der Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu Verfügung.

Europarat Strasbourg 31. Juli 2017
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