Der Europarat rief die europäischen Staaten heute auf, dem Prinzip der Netzneutralität bei der Entwicklung nationaler Rechtsrahmen Rechnung zu tragen, um den Schutz der Meinungsfreiheit und den Zugang zu Informationen sowie das Recht auf Privatsphäre sicherzustellen.
Das 47 Mitgliedstaaten umfassende Ministerkomitee gab in Form einer Empfehlung Leitlinien zur Netzneutralität heraus, in denen es unterstreicht, dass Internetdatenverkehr unabhängig von Sender, Empfänger, Inhalt, Anwendungsbereich, Dienstleister oder Gerät gleichmäßig, ohne Diskriminierung, ohne Beschränkung oder Beeinflussung behandelt werden sollte.
Das Ministerkomitee räumt zwar ein, dass die Steuerung des Datenverkehrs legitimen Zwecken kann, stellt aber auch heraus, dass diese Steuerung zu einer Blockierung, Diskriminierung oder Bevorzugung einer bestimmten Art von Inhalt, Anwendung oder Dienstleistung führen kann (mehr...)
