Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels

Die Konvention ruft die Regierungen auf, die illegale Entnahme menschlicher Organe aus lebenden oder verstorbenen Spendern unter Strafe zu stellen:

  • wenn die Entnahme ohne die freiwillige, informierte und ausdrückliche Zustimmung des lebenden oder verstorbenen Spenders erfolgt oder, im Fall eines verstorbenen Spenders, ohne dass die Entnahme gemäß innerstaatlichem Recht zulässig ist;
  • wenn im Austausch für die Entnahme der Organe der lebende Spender oder ein Dritter einen finanziellen Gewinn oder einen vergleichbaren Vorteil erlangt;
  • wenn im Austausch für die Entnahme der Organe bei einem verstorbenen Spender ein Dritter einen finanziellen Gewinn oder einen vergleichbaren Vorteil erlangt.

Die Konvention sieht des Weiteren Schutzmaßnahmen und Entschädigungen für Opfer sowie Präventionsmaßnahmen zur Sicherstellung der Transparenz und des gleichberechtigten Zugangs zu Transplantationsdiensten vor.


Webseite des Europarates über die Bekämpfung des Handels mit menschlichen Organen