Anti-Doping-Konvention

Das Übereinkommen legt verbindliche Regeln mit dem Ziel fest, die Anti-Doping-Vorschriften anzugleichen, insbesondere:

  • die Einschränkung der Möglichkeit, sich Drogen wie anabole Steroide zu beschaffen und sie zu benutzen;
  • die Hilfe bei der Finanzierung von Dopingtests;
  • die Herstellung einer Verbindung zwischen der strikten Anwendung der Antidoping-Vorschriften und der Gewährung von Zuschüssen für Sportverbände sowie einzelne Sportler beiderlei Geschlechts;
  • regelmäßige Dopingkontrollen bei und außerhalb von Wettkämpfen, auch in anderen Ländern.

Das Übereinkommen enthält eine Referenzliste verbotener Substanzen. Eine Beobachtende Begleitgruppe, die speziell für diesen Zweck eingerichtet wird, überprüft in regelmäßigen Abständen diese Liste und überwacht die Anwendung des Übereinkommens.


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