Castells gegen Spanien  | 1992

Inhaftierung eines Senators für das Kritisieren der Regierung

Als Senator verfasste ich 1979 einen Artikel mit dem Titel „Unerhörte Straffreiheit” in Punto y Hora, in dem ich auf Mordfälle durch Polizei oder polizeiähnliche Gruppen hinwies, die nie strafrechtlich verfolgt wurden. … [Ich erhielt] eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für Beleidigung der hohen Institutionen der Nation.

Miguel Castells, qzitiert von El Nacional - © Foto NacióDigital

Hintergrund

Miguel Castells war Anwalt und Mitglied des spanischen Senats. 1979 schrieb er einen Artikel, in dem er behauptete, die Behörden hätten in einer Serie von Mordfällen keine ordentlichen Ermittlungen durchgeführt, die mutmaßlich von rechtsextremistischen Gruppen begangen wurden. Laut Herrn Castells war den extremistischen Gruppen Straffreiheit garantiert worden, bevor sie die Taten begingen.

Herr Castells wurde wegen Beleidigung der Regierung verklagt. Mehrere Male während der Strafverfolgung bot Herr Castells an, seine Anschuldigungen zu beweisen. Die spanischen Gerichte entschieden jedoch, ihm sei nicht gestattet, diese Beweise einzubringen, weil laut spanischem Recht eine Person wegen Beleidigung der Institutionen des Landes schuldig gesprochen werde könne, selbst wenn seine Anschuldigungen wahr seien.

Herr Castells wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und erhielt ein zeitweiliges Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden oder einem Beruf nachzugehen.

Urteil des EGMR

Der Straßburger Gerichtshof entschied, es sei für die Bürger besonders wichtig, frei ihre Meinung zu äußern, um ihre Regierung zur Rechenschaft zu ziehen. Laut spanischem Recht zu dieser Zeit konnte jedoch eine Person, selbst wenn sie wahrheitsgemäß und in gutem Glauben die Regierung kritisierte, immer noch wegen einer Straftat verurteilt werden.

Herr Castells habe sich rechtlich nicht verteidigen dürfen, indem er Beweise vorlegte, dass er in gutem Glauben gehandelt hatte, oder indem er bewies, dass seine Anschuldigungen der Wahrheit entsprachen. Ihn unter diesen Umständen zu verurteilen habe sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt.

Die Meinungsfreiheit… ist eine der wesentlichen Fundamente einer demokratischen Gesellschaft und eine der Grundvoraussetzungen für deren Fortschritt.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, April 1992 - © Foto ELNACIONAL

Nachbereitung

Herr Castells erhielt eine Entschädigung und eine Erstattung der Prozesskosten.

Nach diesem Fall und weiteren Fällen gab das spanische Verfassungsgericht 1993 ein Urteil bekannt, in dem erklärt wurde, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fände unmittelbar Anwendung im spanischen Recht – vor allem in Bezug auf die Meinungsfreiheit. Dies bedeutete u.a., dass die Wahrheit als Verteidigung in spanischen Verleumdungsprozessen eingesetzt werden kann, so dass spanische Gerichte nicht mehr wie im vorliegenden Fall entscheiden können.

Das Ministerkomitee des Europarats verfolgt weiterhin den Schutz der Meinungsfreiheit in Spanien.

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