Grinberg gegen Russland  | 2005

Gerechtigkeit für einen Mann, der für das Verfassen eines Artikels zu einem Bußgeld verurteilt wurde

Es geht hier nicht um Geld, mich interessiert vor allem die Durchsetzung des Rechts.

Isaak Grinberg, berichtet in Arguments and Facts", 24. Juli 2014 - © Foto AIF

Hintergrund

Isaak Grinberg verfasste einen Artikel für die Zeitung Guberniya. In ihm wurde der Gouverneur des Gebiets Uljanowsk beschuldigt, „Krieg gegen die freie Presse zu führen", und es wurde auf die Unterstützung eines Oberst durch den Gouverneur verwiesen, der ein 18-jähriges Mädchen erschossen hatte. Der Artikel schloss mit den Worten „kein Schamgefühl und keine Skrupel!"

Der Gouverneur verklagte Herrn Grinberg wegen Verleumdung, allein auf der Grundlage der Schlussworte des Artikels „kein Schamgefühl und keine Skrupel!” Er behauptete, diese Worte seien beleidigend und könnten nicht bewiesen werden.

Der Gouverneur gewann den Fall. Gegen Herrn Grinberg wurde eine Geldbuße verhängt.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof merkte an, Werturteile seien unmöglich zu beweisen. Eine rechtliche Forderung zum Beweis der Wahrheit eines Werturteils sei eine Verletzung der Meinungsfreiheit.

Die Worte „kein Schamgefühl und keine Skrupel!” seien ein klassisches Beispiel eines Werturteils. Des Weiteren habe sich der Artikel mit einem Thema von öffentlichen Interesses befasst und seine faktischen Behauptungen seien nicht angefochten worden. Aus diesem Grund verletze die Haftbarmachung von Herrn Grinberg wegen Verleumdung, weil er diese Worte veröffentlicht habe, sein Recht auf freie Meinungsäußerung.

Nachbereitung

Nachdem der Straßburger Gerichtshof der Überprüfung des Falles zugestimmt hatte, gab der Oberste Gerichtshof von Russland ein Dekret heraus, das darauf abzielte, die Vorschriften des Europarats zur freien Meinungsäußerung auf russisches Recht anzuwenden. Beamte wurden erneut darauf hingewiesen, zu akzeptieren, dass sie der öffentlichen Aufsicht und Kritik unterstehen. Es wies des Weiteren die Gerichte an, bei der Beurteilung von Verleumdungsklagen zwischen Faktendarstellungen und Werturteilen zu unterscheiden.

Herr Grinberg wurde eine Entschädigung in Höhe von € 1.120 zugesprochen.

Das Ministerkomitee überwacht weiterhin Fälle im Zusammenhang mit Verleumdung und freier Meinungsäußerung in Russland.

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