Nachova und andere gegen Bulgarien  | 2005

Reform des Waffengesetzes nach tödlichem Schuss der Polizei auf unbewaffnete Männer

Er hat sie gleich hier erschossen - wie Hunde. Er schrie wütend, mit wirrem Blick und sagte, er werde „alle Zigeuner töten". Er richtete sogar seine Waffe auf mich.

Nedka, Tante der Opfer, über den Tag, an dem ihr Neffe und dessen Freund im Garten der Familie getötet wurden. Berichtet von der Zeitung "SEGA", Online-Ausgabe.

Hintergrund

Kuncho Angelov und Kiril Petkov waren zwei 21-jährige Wehrpflichtige, die sich unbefugt von der Truppe entfernt hatten. Sie wollten ihre Großmutter besuchen. Als die Behördenvertreter eintrafen, waren beide Männer unbewaffnet, nicht gewalttätig und versuchten zu fliehen. Der kommandierende Offizier der Militärpolizei setzte jedoch seine Kalaschnikow ein und erschoss beide. Einer wurde in die Brust getroffen, der andere in den Rücken.

Die beiden Toten waren Roma. Nach der Schießerei richtete der Offizier mutmaßlich sein Gewehr auf einen kleinen Jungen und rief: „Verdammter Zigeuner!". Kein Militärpolizist wurde strafrechtlich belangt.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, die Militärpolizei habe die Todesfälle durch den Einsatz exzessiver Gewalt verursacht. Die Behörden hätten versäumt, ordnungsgemäße Ermittlungen durchzuführen, warum die Männer getötet worden waren oder ob Diskriminierung eine Rolle bei der Schießerei gespielt hatte.

Diese Versäumnisse seien auf unzureichende Vorschriften zurückzuführen. Die damals geltenden Vorschriften hätten den Behörden das Recht gegeben, jeden Angehörigen der Streitkräfte zu erschießen, der sich seiner Festnahme widersetzte, selbst wenn er keine Gefahr darstellte oder flüchtete. Dieser Sachverhalt war auch in einem anderen Fall beim Gerichtshof verhandelt worden, der die reguläre Polizei betraf.

Nachbereitung

Die Gesetze über den Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei (2012 und 2014) und die Militärpolizei (2016) wurden geändert. Die Änderungen besagen, dass Schusswaffen nur in Situationen eingesetzt werden dürfen, in denen dies „absolut notwendig" ist. Das Gesetz fordert auch die Durchführung wirksamer Ermittlungen bei möglichen rassistischen Motiven, die der Anwendung exzessiver Gewalt bei Festnahmen zugrunde liegen.

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