Dimitar Jordanow gegen Bulgarien |2018

Hausbesitzer für eingestürztes Objekt in Umweltgefahrenzone entschädigt

. . . die Mine, in der mithilfe von Sprengungen Kohle abgebaut wurde, stellte ein Umweltrisiko dar . . .

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, September 2018

Hintergrund

Der bulgarische Staat wollte Dimitar Jordanow enteignen, um Platz für einen Kohletagebau zu schaffen. Doch als die Behörden Jordanow nicht mit einem anderen Grundstück entschädigten, gelang es ihm, den Beschluss aufheben zu lassen.

Jordanow und seine Familie konnten in ihrem Haus bleiben. Doch von Jahr zu Jahr kam der sich ausdehnende Kohletagebau näher an das Grundstück heran. Die beim Kohleförderverfahren vorgenommenen Sprengungen versetzten das Eigenheim jeden Tag in Erschütterung. Es entstanden Risse in den Wänden. Eine Scheune und ein Tierstall auf dem Grundstück stürzten ein. 

Die Familie war schließlich gezwungen, ihr Haus zu verlassen. Es war zu gefährlich geworden, dort zu bleiben. 

Jordanow brachte das Bergbauunternehmen vor Gericht. Er wollte Entschädigung für den an seinem Haus entstandenen Schaden. Obgleich Sachverständige feststellten, dass das Haus unbewohnbar war und seine unmittelbare Nähe zum Kohletagebau gesetzeswidrig war, wiesen die bulgarischen Gerichte Jordanows Forderungen zurück, weil sie nicht sicher waren, ob die Sprengungen in der Mine den Schaden verursacht hatten. 

Jordanows Haus stürzte schließlich ein. 

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die bulgarische Regierung dafür verantwortlich war, dass Jordanows Haus weiter in einer Umweltgefahrenzone lag. Grund war die gescheiterte Enteignung und der Betrieb der Mine, die von einem Staatsunternehmen geführt wurde. Dies hatte schließlich zur Folge, dass Jordanow mit seiner Familie das Haus verlassen musste, was gegen sein Recht auf Eigentum verstieß.

Das Gericht sprach Jordanow einen Schadenersatz von € 8.000 zu. 

. . . die erforderliche Pufferzone sollte 500 m breit sein. Ungeachtet dessen war die Mine in Betrieb und es wurden jeden Tag in viel geringerer Entfernung Sprengungen durchgeführt, die geringste betrug 160 bis 180 Meter [von Jordanows Haus].

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, September 2018

Folgemaßnahmen 

Bei der vom Europäischen Gerichtshof zugesprochenen Entschädigung wurde der Wert von Jordanows Anteil an der verlassenen Liegenschaft berücksichtigt. 

Zu dem Zeitpunkt, als der Europäische Gerichtshof sein Urteil erlassen hatte, waren in Bulgarien neue Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in Kraft. Seit 2009 umfassen sie aktualisierte Verfahren für die mindestens einmal im Jahr erfolgende Überprüfung und Überwachung von Projekten von öffentlicher Bedeutung. Überprüfungen können aufgrund von Beschwerden der Öffentlichkeit stattfinden. 

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