L’Érablière A.S.B.L. gegen Belgien | 2009

Besserer Zugang zur Justiz nach ungerechtfertigter Zurückweisung von Anfechtungsklage von Umweltgruppe

Es erfüllt uns mit großer Zufriedenheit, wenn wir daran denken, dass dieses Urteil zu unseren Gunsten andere Menschen, denen in anderen komplizierten Situationen Ungerechtigkeit widerfährt, ermutigt, allen Widrigkeiten zum Trotz durchzuhalten.

Anne-Marie Wiot, Geschäftsführerin von L’Érablière – © Foto Anne-Marie Wiot

Hintergrund 

Eine lokale Umweltgruppe focht einen Beschluss an, durch den einem Entsorgungsunternehmen eine Baugenehmigung für die Erweiterung einer Deponie erteilt wurde. 

Die Gruppe stellte einen offiziellen Antrag beim belgischen Conseil d’État und forderte auf der Grundlage von Gesetzen über die Umweltauswirkungen bestimmter öffentlicher Projekte und über Abfalldeponien die Aufhebung des Beschlusses.  

Der Conseil d’État wies den Antrag der Gruppe als unzulässig ab, weil sie ihrer Beschwerde keine Sachverhaltsdarstellung beigefügt hatte. 

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass der Umweltgruppe ein angemessener Zugang zu einem Gericht verwehrt wurde, was gegen ihr Recht auf ein faires Verfahren verstieß.

Er wies darauf hin, dass die Gruppe ihrer Beschwerde den Beschluss zur Erteilung der Baugenehmigung beigefügt hatte, der eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung lieferte. 

Der Gerichtshof war daher der Ansicht, dass die Entscheidung des Conseil d’État unfair war, weil er bei der Bearbeitung der Beschwerde eine übermäßig formelle Herangehensweise verfolgt hatte.

Folgemaßnahmen 

Die Entscheidung führte dazu, dass der Conseil d’État bei der Behandlung von Beschwerden eine weniger formelle Herangehensweise verfolgt, und stärkt das Recht von Beschwerdeführenden auf Zugang zu einem Gericht.

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