Sporer gegen Österreich  | 2011

Faires Sorgerecht für Väter von unehelichen Kindern

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens…

Auszug aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention

Hintergrund

Herr Sporer hatte einen unehelichen Sohn. Als seine Beziehung zur Mutter des Kindes endete, beantragte er das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind. Laut österreichischem Recht wurde jedoch ein Kind, das unehelich geboren wurde, mit wenigen Ausnahmen immer der Mutter zugesprochen. Die Mutter erhielt somit das alleinige Sorgerecht für das Kind.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof erklärte, dass, wäre das Kind des Paares innerhalb einer Ehe geboren worden, die österreichischen Gerichte Herrn Sporer das Sorgerecht hätten übertragen können, wenn dies dem Kindeswohl zuträglich gewesen wäre. Da das Kind jedoch unehelich geboren worden sei, hätte Herr Sporer nur in Ausnahmefällen das Sorgerecht erhalten können. Er sei daher, im Vergleich zu einem Vater, dessen Kind in einer Ehe geboren wurde, ohne ausreichende Begründung diskriminiert worden. Dies habe seine Grundrechte verletzt.

Nachbereitung

2013 wurde das Gesetz geändert, so dass die Gerichte nun den Vätern von unehelich geborenen Kindern im Hinblick auf das Kindeswohl das Sorgerecht übertragen können.

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