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Erklärung des Sachverständigenausschusses der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zur Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine

Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen verurteilt aufs Schärfste die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine. Er zeigt sich zutiefst besorgt und erklärt seine Solidarität mit allen Menschen in der Ukraine. Der Sachverständigenausschuss erachtet es als nicht hinnehmbar, dass die Russische Föderation weiterhin die Lage des Russischen als Minderheitensprache in der Ukraine als Vorwand für ihre Aggression heranzieht.

Der Sachverständigenausschuss erinnert daran, dass gemäß Artikel 5 der Charta ihre Bestimmungen „nicht so auszulegen [sind], als gewährten sie das Recht, irgendeine Tätigkeit auszuüben oder irgendeine Handlung vorzunehmen, die gegen die Ziele der Satzung der Vereinten Nationen oder sonstige völkerrechtliche Verpflichtungen einschließlich des Grundsatzes der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Staaten verstößt.“ Als Unterzeichner der Charta ist die Russische Föderation nach wie vor verpflichtet, nicht Ziel und Zweck des Vertrags außer Kraft zu setzen, wie durch das Übereinkommen über das Recht der Verträge festgelegt.

Im laufenden vierten Überwachungszeitraum hinsichtlich der Ukraine führte der Sachverständigenausschuss im Juli 2021 einen Ortsbesuch durch. Der Ausschuss erkennt die Bemühungen der ukrainischen Behörden an, sieht aber auch Bereiche, in denen Maßnahmen erforderlich wären, um allen Minderheitensprachen im Land einen angemessenen Schutz zu gewähren. Der Sachverständigenausschuss ist bereit, die ukrainischen Behörden weiterhin bei der Umsetzung der Charta zu unterstützen und wiederholt, dass der Europarat das geeignete Forum ist, im Rahmen von Dialog und Zusammenarbeit jedes Thema in Bezug auf den Schutz und die Förderung von Minderheitensprachen zu behandeln.

15/06/202
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Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

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