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Details zum Vertrag-Nr.221
Titel | Übereinkommen des Europarats über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut |
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Referenz | SEV Nr.221 |
Zeichnungsauflegung | Nicosia, 19/05/2017 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und die Nichtmitgliedstaaten, die an seiner Weiterentwicklung und zum Beitritt durch andere Nichtmitgliedstaaten teilgenommen haben |
Inkrafttreten | - 5 Ratifizierungen die wenigstens 3 Mitgliedsstaaten im Europarat umfassen. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommen über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut soll den illegalen Handel mit Kulturgut und die Zerstörung von Kulturerbe zu verhindern und zu bekämpfen. Das Übereinkommen ist Teil der Maßnahmen der Organisation zur Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen. Das Übereinkommen steht jedem Land weltweit zur Zeichnung offen und zielt auch darauf ab, die internationale Zusammenarbeit gegen diese Verbrechen, die das Kulturerbe der Welt zerstören, zu fördern. Das Übereinkommen befasst sich als erster internationaler Vertrag speziell mit strafrechtlichen Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kulturgut. Es erklärt eine Reihe von Handlungen zu Straftatbeständen, darunter den Diebstahl, Raubgrabungen, die Ein- und Ausfuhr, das illegale Erwerben und Inverkehrbringen von Kulturgut. Außerdem sind laut dem Übereinkommen die Fälschung von Dokumenten und die Zerstörung oder Beschädigung von Kulturgut mit Strafe zu bewehren, sofern diese Handlungen mit Vorsatz geschehen. |
Offizielle Texte |
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