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Details zum Vertrag-Nr.220
Titel | Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) |
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Referenz | SEV Nr.220 |
Zeichnungsauflegung | Rotterdam, 30/01/2017 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und durch die anderen Staatsparteien zur Europäischen Kulturellen Versammlung und zum Beitritt durch andere Nichtmitgliedstaaten und durch die Europäische Union |
Inkrafttreten | 01/10/2017 - 3 Ratifizierungen umfassend 2 Staatenmitglieder. |
Zusammenfassung |
Das revidierte Übereinkommen hat zum Ziel, einen rechtlichen und finanziellen Rahmen für die Gemeinschaftsproduktion von Langfilmen bereitzustellen, die Produktionsfirmen aus drei oder mehr Vertragsstaaten involvieren. Das revidierte Übereinkommen kann darüber hinaus auch als bilateraler Rahmen bei Fehlen eines konkreten Vertrags über eine Gemeinschaftsproduktion zwischen zwei Parteien benutzt werden. Die Teilnahme eines oder mehrerer Koproduzenten, der/die keiner dieser Parteien angehört/angehören, ist möglich, vorausgesetzt dass sein/ihr Gesamtbeitrag 30% der Gesamtkosten der Produktion nicht übersteigt. Das gemeinschaftlich produzierte Werk muss außerdem die Definition eines offiziell gemeinschaftlich produzierten Kinofilms erfüllen, wie in Anhang II zu diesem Übereinkommen festgelegt. Das Übereinkommen aktualisiert die Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen aus dem Jahr 1992 (SEV Nr. 147), um den grundlegenden Veränderungen, die die Filmindustrie in der Zwischenzeit durchlaufen hat, Rechnung zu tragen. Die wichtigsten Änderungen am Text haben zum Ziel:
Das überarbeitete Übereinkommen findet Anwendung auf Gemeinschaftsproduktionen, bei denen alle beteiligten Produktionsfirmen in Vertragsstaaten des überarbeiteten Textes gegründet wurden. Das Übereinkommen aus dem Jahr 1992 findet weiterhin Anwendung auf alle Gemeinschaftsproduktionen, bei denen mindestens eine der beteiligten Firmen in einem Vertragsstaat gegründet wurde, der nur dem Übereinkommen von 1992 angehört. |
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