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Details zum Vertrag-Nr.216
Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen
Titel | Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen |
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Referenz | SEV Nr.216 |
Zeichnungsauflegung | Santiago de Compostela, 25/03/2015 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten, der Europäischen Union, der Drittstaaten, die Beobachterstatus beim Europarat zu genießen, und durch andere Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 01/03/2018 - 5 Ratifizierungen die wenigstens 3 Mitgliedsstaaten im Europarat umfassen. |
Zusammenfassung |
Die Konvention fordert die Regierungen auf, die illegale Entnahme menschlicher Organe aus lebenden oder toten Spendern mit Strafe zu bewehren:
Die Konvention sieht überdies den Schutz und die Entschädigung von Opfern sowie Präventionsmaßnahmen vor, um einen transparenten und gleichberechtigten Zugang zu Transplantationen zu gewährleisten. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte | |
Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.