Suche nach Verträgen

Details zum Vertrag-Nr.212
Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
Titel | Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen |
---|---|
Referenz | SEV Nr.212 |
Zeichnungsauflegung | Wien, 20/09/2012 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarates, die Parteien dazu sind, oder der den Vertrag SEV 24 unterzeichnet hat, und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten, die Vertrag SEV 24 beigetreten sind |
Inkrafttreten | 01/06/2014 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Vierte Protokoll ändert und ergänzt die Bestimmungen des Übereinkommens, um sie an die modernen Bedürfnisse anzupassen. Diese Bestimmungen betreffen insbesondere Fragen wie Zeitablauf, Anträge und verlangte Belege, den Grundsatz der Spezialität, Transit, Wiederauslieferung an einen Drittstaat und Kommunikationskanäle und –mittel. |
Offizielle Texte |
![]() ![]() |
DE, IT, RU Texte | |
Links zum Thema |
Unterzeichnungen und Ratifizierungen Vorbehalte und Erklärungen Erläuternder Bericht |
Verwandte Texte | |
Ähnliche Webseiten |
|
Teilnehmen |
|
Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.